Hallo,
ich habe mal eine persönliche Frage. Mit meiner Frau habe ich seit geraumer Zeit im Dauerkrach, so dass an gemeinsame Unternehmungen kaum zu denken ist. Wir haben zusammen eine 2 jährige Tochter und ich wollte im September für ne Woche mit ihr in Urlaub fliegen. Gerne kann auch meine Frau mitkommen, wobei dies durch die ständige Differenzen schwierig zu planen ist. In dem Urlaub wollte ich auch Verwandte besuchen.
Daher meine Frage: In wie weit habe ich als Vater das Recht, mein Kind mit in Urlaub zu nehmen? Gibt es hierzu Rechtssprechung?
Klar hast Du das Recht. Aber nur mit Einverständnis der Ehefrau und Mutter, da gemeinsames Sorge-und Aufenthaltsrecht. Und „gemeinsam“ bedeutet nicht jeder kann allein bestimmen und handeln.
MfG
duck313
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