Urlaub mit Pflegebedürftigem im Ausland

Hallo,

meine Nachbarin möchte gern mit ihrem pflegebedürftigem Ehemann Urlaub machen. In Deutschland kein Problem. Man reserviert sich einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Pflegehotel in der gewünschten Gegend und zieht daneben ins Urlaubshotel. Aber geht das auch beim Auslandsurlaub? Z.B. in Spanien oder irgend einem anderen EU-Urlaubsland? Zahlt dann die Pflegekasse den Betrag für die Kurzzeitpflege auch?

Vielen Dank
Piele

Hallo,
tut mir sehr leid, da hab ich keine Ahnung.
Viel Glück noch und liebe Grüße

lehmannmgg

Hallo Piele!
Das weiß ich leider nicht, aber Ansprechpartner ist hier immer das Versicherungsunternehmen, also die gesetzliche oder private Pflegeversicherung. Am besten macht man nie etwas, ohne die vorher zu fragen.
Auskunft bekommt man auch beim Bürgertelefon Pflegeversicherung (im Bundesgesundheitsministerium)
Tel. 01805-9966-03
Ich empfehle auch die Broschüre „Ratgeber Pflege“ (ebenfalls vom BMG), kostenlos zu erhalten über 01805-778090
Ich hoffe, ich konnte helfen!

Hallo Piele,

wenn Deine Nachbarin Urlaub im europäischen Ausland machen will, kann die Pflegekasse das Pflegegeld weiterzahlen. Das heißt, es wird das Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe gezahlt. Die Kosten für Kurzzeitpflege (zur Zeit 1510 EUR bzw. längstens 28 Tage) dagegen können nicht übernommen werden, weil mit den ausländischen Pflegeeinrichtungen keine Verträge bestehen.

Ich hoffe, ich habe Dir mit meiner Antwort weiterhelfen können.

reserviert sich einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Pflegehotel
in der gewünschten Gegend und zieht daneben ins Urlaubshotel.
Aber geht das auch beim Auslandsurlaub? Z.B. in Spanien oder

Über die Verhinderungspflege ist das bei einem deutschen Anbieter im Ausland durchaus möglich. Ich hörte von Mallorca Spanien und tippe einfach mal auf Antalya Türkei.

Hallo,
in diesem Fall ist ihre Krankenkasse der bessere Ansprechpartner. Bitte wenden sie sich an sie.

Hotline der AOK 0800 10 10 099

Gruß
Christoph

Hallo,

die Leistung der Kurzzeitpflege gibt es nur in Deutschland. Allerdings kann u. U. ein Anspruch auf die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI vorliegen. Dieser kann im Ausland in Anspruch genommen werden. Die Frage, die sich natürlich stellt, ist, ob der Pflegebedürftige in der Lage ist, ins Ausland zu reisen… es kommt natürlich auch auf die Pflegestufe an… wenn jemand in Pflegestufe 2 diese Leistung beantragt, steht der Gutachter nach dem „Urlaub“ vor der Tür…

Mfg

Matthias

Hallo,
nein, das geht leider nicht. Weder im EU-Ausland - noch im sonstigen Ausland. Grund hierfür ist, dass es sich bei der Kostenübernahme der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) um eine zugelassene Pflegeeinrichtung (gem. § 71 SGB XI) handeln muss. Zugelassene Einrichtungen sind aber nur Einrichtungen, mit denen deutsche Pflegekassen Versorgungsverträge abgeschlossen haben - und hier gibt es kein Versorgungsverträge mit ausländischen Einrichtungen.

Einzig das Pflegegeld kann bis zu 6 Wochen im Ausland, im EWG-Ausland sogar unbegrenzt, weiterbezahlt werden.

Trotzdem der Nachbarin einen schönen Urlaub.

Gruß aus dem Allgäu
Cambodunum

Hallo,

darüber habe ich leider keine Kenntnis. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.

MfG

Hallo,

mir ist kein ausländisches Pflegeheim bekannt, dass einen Vertrag mit einer deutschen Pflegekasse abgeschlossen hat. Evtl. kann jedoch meines Wissens durchaus Verhinderungspflege in Spanien durch geschultes Personal möglich sein. Da es auch in Österreich eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt, kann evtl. auch hier etwas erfolgen. In jedem Fall rate ich vorher, mit Ihrer zuständigen Pflegekasse Verbindung aufzunehmen und vorher genehmigen lassen.

Freundliche Grüße
Frankie

Ich denke Ihre Frage ziehlt auf die Verhinderungspflege.
Diese ist weder Zeit noch Ortsgebunden. Deshalb dürfte
es auch im Ausland kein Problem geben. Ansonsten geben Sie doch einfach eine 3te Person aus Deutschland an und lassen das Geld dorthin überweisen.
Gruß
K.M.

Hallo,

meine Nachbarin möchte gern mit ihrem pflegebedürftigem

oder irgend einem anderen EU-Urlaubsland? Zahlt dann die Pflegekasse den Betrag für die Kurzzeitpflege auch?

Vielen Dank
Piele

Guten Morgen Piele,

Sie können Ihre Pflegekasse fragen, hier habe ich noch ein Urteil für Sie, einfach anklicken.

http://www.intensivkinder.de/dld/recht_soziales/news…

Herzliche Grüße von Georgia

Hallo,

also grundsätzlich hast du recht, was den Urlaub in Deutschland angeht. Ich habe zwar einiges an Erfahrungen mit den PK’s vorzuweisen, aber leider nicht in Bezug auf Urlaubspflege im Ausland.

Ich würde Deiner Nachbarin empfehlen sich als erstes ein Pflegehotel oder eine Pension mit pflegerischer Unterstützung in dem Urlaubsland Ihrer Wahl zu suchen und dann die Pflegekasse bezüglich einer Kostenübernahme zu befragen. Wenn das beides positiv ausfällt, steht einem Urlaub nichts mehr im Wege.

Hallo!
Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist da. Ich vermute jedoch, dass die Einrichtung nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Also ggfs muß man sich das Geld von der Pflegekasse zurückholen. Das ist bis uaf den Schreibkram unerheblich da der Gesamtebrtrag der gleiche ist. Ich meine, dass es in Spanien einige Einrichtungen gibt mit einem Versorgungsvertrag. Das wissen in der Regel die Kassen selber.

Kurzzeitpflege im Ausland wird nicht von den Pflegekassen bezahlt. Kurzzeitpflege wird nur an zugelassene KURZZEITPFLEGEEINRICHTUNGEN gezahlt und diese gibt es(meines Wissens nach nur in Deutschland).

Es gibt jedoch selbst in Deutschland Einrichtungen die keine zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind, aber für dort erbrachte Pflegeleistungen die Kosten über die VERHINDERUNGSPFLEGE abgerechnet werden. Dies könnte eine Möglichkeit sein die Kosten, für die Entlastung der Pflegeperson,(durch eben diese selbstbeschaffte Pflegeperson) am Urlaubsort erstattet zu bekommen.