Urlaub nach Corona

Ein freundliches Hallo

folgende Situation
Arbeitnehmer beschäftigt in einer Spielothek seit 5 Jahren
beantragte für Monat Juli 2021
14 Werktage Urlaub. Jahresurlaub sind 30 TG. inkl. Samstage ( wird mitgerechnet als Urlaubstag.)
Darauf erfolgt die Mitteilung ihm stehen nur 2,5 TG zu für den Monat Juli. … Aber aus Kulanz gewährt man ihn 12 Werktage. Also durch Corona war 6 Monate Kurzarbeit, und natürlich war Arbeiten nicht möglich… Nun zu der fiktiven Frage… Wenn Kurzarbeit war und während der Kurzarbeit bereits 12,5 TG Urlaub abgezogen wurden, steht einem dann tatsächlich nur Urlaub wie hier im Beispiel beschrieben zu? Das wäre ja als wenn man neu im Betrieb ist :grin:

MfG.

Das darf er:


runter scrollen bis dahin:
EuGH: Arbeitgeber darf bei Kurzarbeit den Urlaub streichen bzw. reduzieren
ramses90
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Kannst du bitte begründen, warum es auf Grund des verlinkten Urteils zu einem Urlaubsanspruch von nur 2,5 Tagen kommen soll?

Hmmm, weil 30/12=2,5 und offensichtlich für Januar bis Juni Kurzarbeit Null angesagt war?

Beim Urteil des LAG zumindest steht:
„ Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat jüngst – bezugnehmend auf die Rechtsprechung des EuGH – entschieden, dass Arbeitnehmer aufgrund Kurzarbeit Null für den Zeitraum der Kurzarbeit Null keine Urlaubsansprüche gemäß § 3 BUrlG erwerben. Dem Arbeitnehmer stehe deshalb nur anteilig im gekürzten Umfang Jahresurlaub zu. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der Urlaub um 1/12 zu kürzen.“

dazu fehlt aber was:

Der Arbeitgeber, der für seinen Antrag auf Kurzarbeitergeld nachweisen sollte, dass keine Urlaubs- und Freizeitausgleichsüberhänge da sind, hat hier offenbar eigenmächtig die gesamten Urlaubsansprüche des laufenden Jahrs in den Lohnabrechnungen verbraten, ohne dass die Mitarbeiter zumindest gefragt wurden, ob und wie viel Erholungsurlaub sie denn in der Zeit der Kurzarbeit nehmen wollten oder könnten.

Das hat den Mitarbeitern zwar während Kurzarbeit Null einen geringfügig höheren Lohn verschafft, aber der Arbeitgeber durfte nicht ungefragt „Urlaub anordnen“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
es war in den 6 Monaten Kurzarbeit moeglich, oder gemaess Urlaubsanspruch auch teilweise davon Urlaub.
Das Gleiche ist bald wieder zu erwarten, in der 4.Welle.

Servus,

und was berechtigte den Arbeitgeber, hier Urlaub unter Verstoß gegen § 7 Abs 1 BUrlG anzuordnen bzw. kurzerhand abzurechnen, ohne dass die Mitarbeiter überhaupt informiert geschweige denn gefragt wurden?

Schöne Grüße

MM

Der Arbeitgeber hat wohl keinen Urlaub abgerechnet, sondern Kurzarbeit abgerechnet, damit ist fuer dieselben Monate der Urlaub weg. Wie Christa schon schrieb.

Ja, stimmt - es kann zumindest sein, dass per 31.12. kein 2020er Urlaub mehr übrig war. Ich hatte wegen der „Kulanz“-Geschichte als erstes daran gedacht (einschließlich einvernehmlicher „Verlängerung“ über den 31.3. hinaus), aber das steht ja alles in dem eher sparsam vorgetragenen Sachverhalt nicht drin, das ist richtig.

Vielleicht erklärt @Detlef_b37b3a ja noch, ob es da um „alten“ Urlaub oder um nicht erworbene „neue“ Urlaubsansprüche ging.

Schöne Grüße

MM

Das ist das Problem. Und weil nirgends die Rede vom Resturlaub war, bin ich auch erstmal davon ausgegangen, dass es um den Jahresurlaub 2021 geht.

Gruß
Christa

Ja, stimmt - das ist in der Tat auch gut möglich.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

abgesehen von den Lücken im Sachverhalt stößt mir das hier

auf. Denn das ist definitiv falsch und die gewährung von 12 Tagen hat nichts mit

zu tun.
Denn der Urlaubsanspruch von 30 Tagen ist am 01.01. in voller Höhe entstanden - er muß nicht quasi Monat für Monat „verdient“ werden.
Wenn also für die Kurzarbeit 15 Tage (2,5 x 6) abgezogen werden standen für die Urlaubsgewährung im Juli die restlichen Tage voll zur Verfügung und konnten vom AN auch beansprucht werden.

&tschüß
Wolfgang

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Ein freundliches Hallo
Es handelt sich hier um den Urlaubsanspruch
für das Jahr 2021…

MfG

Servus,

ok - dann hast Du jetzt 12 von 15 Tagen genommen und noch 3 übrig (falls Ihr nicht im Herbst wieder in die Kurzarbeit lauft).

Schöne Grüße

MM

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So hatte ich das Urteil auch verstanden.

Wie kommt der AG auf 2,5 Tage?
Verneint er den volle Jahresurlaubanspruch, „weil“ dieses Jahr noch keine 6 Monate gearbeitet hat, sehen die das als Wartezeit wie bei einer Neuanstellung an? Das dürfte doch Unfug sein.

Oder haben die ihm ungefragt während der „Kurzarbeit Null“ Urlaubstage gewährt / angeordnet (?) (und bezahlt?!), so dass sein Jahresurlaub nun nahezu aufgebraucht sein soll? Das hätte man ja in den Abrechnungen sehen müssen?

@Detlef_b37b3a: Wie haben die denn den angeblichen Verfall von Urlaubstagen begründet? Siehst du auf den monatlichen Abrechnungen etwas von Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt?

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Servus,

weit verbreitet ist die Vorstellung, der Urlaubsanspruch würde zeitanteilig pro Monat „erdient“, und für noch nicht gearbeitete Monate im laufenden Jahr bestünde dieser auch nicht.

Sie wird allerdings durch ihre Popularität nicht richtig.

Schöne Grüße

MM

Ich komme auf den Abzug von 6 x 2,5 Tagen, so dass Stand 01.07.21 noch 15 Tage Jahresurlaub zur Verfügung stehen.

Hört sich so an, als ob man ihm sinngemäß gesagt hätte, dass er in diesem Jahr noch keine sechs Monate im Betrieb gearbeitet hätte und daher eine (erfundene, gesetzeswidrige!) Wartezeit einzuhalten hätte.

Ich kenne mich nicht mit besonderen Regeln zur Kurzarbeit aus. Nur deswegen steht da ein Fragezeichen hinter „Unfug“.
Unter normalen Umständen ist klar, dass nach einmaliger Wartezeit jedes Jahr am 01. Januar der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub aufs neue entsteht.

Genau so war es… Es wurde gesagt, dass zur Zeit kein Urlaubsanspruch besteht…

MfG.

Und das ist zwar falsch, aber im Ergebnis macht das für Dich kaum einen Unterschied: Wenn Ihr bei der nächsten Welle diesen Herbst nicht in Kurzarbeit geht, hast Du noch drei Tage Urlaubsanspruch für 2021 übrig. Über den kannst Du Dich immer noch streiten, wenn der Rest dieses Jahres regelmäßig verlaufen sollte.

Schöne Grüße

MM