Urlaub nehmen Einzelhandel

Ich arbeite im Einzelhandel und muss mir für 1 Woche 6 Tage Urlaub nehmen. Wir haben 6 Tage Arbeitszeit und 5 Tage arbeiten, also 1 freien Tag pro Woche. Jetzt habe ich mir über meinen Geburtstag Urlaub genommen. Fr,Sam,Mon,Di. Ich wolltemir den Do als freien Tag nehmen, aber meine Chefin hat gesagt das würde nicht gehen.Ich muss von Mo-Do arbeiten und dann habe ich Urlaub. Steht mir in dieser Woche kein freier Tag zu, weil ich Urlaub habe???

Liebe gini90,

Urlaub dient der Erholung und sollte daher möglichst zusammenhängend gewährt werden.

Soweit mir bekannt ist, ist es durchaus zulässig das der Arbeitgeber den Urlaub mindst. 7 Tage am Stück gewährt.

Ein freier Tag steht Dir nur dann zu, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht.

Aber normalerweise hat man eine 6-Tage-Woche im Einzelhandel und arbeitet aber nur 5-Tage und bekommt 1 Tag frei.
Nimmt man allerdings Urlaub zählt die vertraglich vereinbarte 6-Tage-Woche.

Hoffe das hilft Dir weiter …

Ich kenne das Arbeitsgesetz in D nichth.

Hallo gini90,
ich verstehe dass es schwer ist es zu Glauben aber es ist so.
Der freie Tag ist als Schutz der Arbeitnehmer eingerichtet um eine Regeneration zu bewirken um schließlich die volle Arbeitskraft einsetzten zu können die du deinem Arbeitgeber schuldest.
Wenn du aber nun nicht über die gesamte Woche eingesetzt wirst, steht dir auch kein freier Tag zu. Dies würde einen zusätzlichen Urlaubstag bedeuten.
Leider wird dir vermutlich meine Antwort nicht gefallen dennoch genieße deinen Urlaub und lass dich zu deinem Geburtstag feiern.
Grüße
Horatio

Hallo gini90,
was die Urlaubsregelung betrifft bin ich leider nicht auf dem neusten Stand. Aber ich habe folgendes im Netz gefunden, evtl hilft dir das weiter.
http://www.einzelhandelskauffrau.org/ausbildung/urlaub

Nicht wundern das dort Ausbildung mit steht.
Ist die 6 Tage Arbeitszeitregelung und 5 Tage arbeiten in einem Vertrag festgehalten ? Weil du ja wie du schreibst Fr,Sam,Mon,Di Urlaub nehmen möchtest. Somit aber nur 3 Tage (Mo-MI) arbeitest…

Hallo und guten Tag gini90,
so aus dem Bauch heraus meine ich, dass eine Verrechnung Urlaub mit "Freier Tag " nicht rechtens sein dürfte.
Beides müsste in einem Arbeitsvertrag geregelt sein (Arbeitszeit, -tage, -stunden pp). Schau doch mal rein, ob Du so etwas hast.
Ggf. könntest Du auch bei der zuständigen Gewerkschaftsvertretung mal nachfragen, die auch recht großzügig bei Auskunft, auch gegenüber von Nichtmitgliedern sind, wie ich zumindest von hier weiss.
Auch bei Verbraucherverbänden (Verbraucherzentrale), die es in fast jeder größeren Stadt gibt, kann man sachbezogene Auskünfte bekommen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Wilfried

Der Samstag zählt als freier Wochentag und wird beim Urlaub nicht angerechnet.

Hallo ich danke euch allen. In meinem Arbeitsvertragist das nicht genau beschrieben, aber ich werde am Montag nochmal beim Betriebsrat nachfragen. Ich glaubeaber ihr habt recht und mir steht da leider kein freier Tag zu.
Dankeschön

Tut mir Leid, ich weiß darüber nur, dass schon verschiedene Verfahren geführt wurden. Ich fürchte, die freien Tage pro Woche kann man nicht zum Verlängern des Urlaubsanspruches nutzen. Umgekehrt weiß ich nicht, ob es erlaubt ist, für 1 Woche Urlaub 6 Arbeitstage anzurechnen. Wie wäre es mit einem Anwalt?

Hallo Gini90,

wenn du bei einem selbständigen Kaufmann/frau arbeitest kannst du gegen sowas nichts machen.

Ansonsten kannst du mal zum Betriebsrat gehen, da es überall anders gehandhabt wird. Der wird dir sagen wie es bei euch im Unternehmen geregelt ist.

Gruß
SuE

Hallo,

es kann mal sein, dass der freie Tag zufälligerweise auf einen Feiertag liegt. Die Chefin kann ihn aber nicht abschichtlich immer dahin legen, wo ein Feiertag ist.

Urlaubs- und Arbeitstag müssten auch im Vertag stehen.

6 Werktage hat die Woche, doch müsste der freie Tag erhalten bleiben, so dass immer nur 5 Tage gearbeitet werden müssten und man also auch mit 5 Urlaubstagen auskommt.

Ich empfehle eine Anfrage bei der IHK.
Wenn Sie die Antwort der Chefin zeigen sollte die Rechslage klar sein.
Wenn Sie allerdings noch in der Probezeit sind würde ich es auf dieses mal beruhen lassen.

VG

So wie ich das sehe, könnten sie für eine Woche Urlaub immer 1 Woche Urlaub nehmen. Das heißt; Mo bis Sa. Die bis Mo, Mi bis Die, Do bis Mi, Fr. bis Do, oder Samstag bis Freitag könnten Sie zuahuse bleiben.
Ich bin selber Arbeitgeber und handhabe das so.Auch wenn der Mitarbeiter nur 3 Tage in der Woche arbeitet, gilt diese Regelung.
Gruß
Astrid Ahaus

Hallo gini90,

tut mir leid, aber da kenne ich mich leider nicht aus. Sorry.

mondscheinmomo