Meine Frau arbeitet in einem Pflegedienst. Konkret: generell arbeitet sie in Wechselschicht ununterbrochen 12 Tage lang. 5 Tage Spätschicht von Montag bis Freitag dann kommt Wochenenddienst mit 2 Arbeitstagen: Samstag und Sonntag und danach weitere 5 Tage Frühschicht. Danach hat Sie endlich 2 Tage: Samstag und Sonntag frei. In Ihrer Firma gilt 6 Tage Woche deshalb werden ihr auch die 6 Tage Urlaub für eine freie Woche berechnet. Das kann ich noch folgen. Manchmal jedoch möchte meine Frau an „Ihrem letzten“ 12 Arbeitstag, dem Freitag Ihrer Frühschicht noch vor ihren 2 „freien“ Tagen 1xTag Urlaub bekommen. In so einem Fall berechnet ihr Arbeitgeber dafür aber 2 Tage Urlaub: logischerweise den Freitag und un-logischerweise den Samstag, obwohl der darauffolgende Samstag und Sonntag für sie aufgrund des Schichtmodells frei sind. Ich kann das nicht nachvollziehen. Sie arbeitet 12 Tage durch dann möchte sie 1xTag Urlaub und es werden ihr jedoch dafür 2 Tage Urlaub abgezogen. Ist das korrekt? Ich sehe darin keine Logik. Wenn sie nur 1x Tag Urlaub am Freitag beantragt, wollen die 2 Tage dafür haben. Wenn meine Frau aber 1x Tag Urlaub nicht am Freitag sondern z.B. am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag beantragt „kostet“ sie das nur 1xTag Urlaub. Ich verstehe diese Vorgehensweise nicht. Kann mir jemand das erklären?
Ein Urlaubstag kann nur genommen werden an einem Tag, an dem man hätte arbeiten müssen.
Lass mich raten:
Neben dem fehlerhaften Abzug eines Urlaubstages wurde gleichzeitig vergessen, für diesen Tag das Urlaubsentgelt zu bezahlen, also gleich mal doppelt beschissen?
(Urlaubsentgelt ist die gesetzlich garantierte Fortzahlung des mittleren Verdienstes der letzten 13 Wochen, nicht das ggf. tarfilich vereinbarte, zusätzliche Urlaubsgeld)
Hallo nochmal,
ist sowas branchenüblich? Werden Pflegekräfte nicht händeringend gesucht?
Ich halte das Schichtmodell sowieso für grenzwertig, die Kampagne „Samstags gehört Vati mir“ stammt aus den späten 60er Jahren.
Sollte es zumindest nicht sein aber kirchliche Einrichtungen sind in der Ausnutzung ihres Personals sehr erfinderisch.
Schon der oben genannte 12 Tagerhythmus , den der EUGH ja nun auch abgesegnet hat und das von Richtern die sich von Mo.- Fr. mittag in ihren Roben die Hintern platt sitzen.
Ich frage mich auch ob die Pflegekraft von der Spätschicht in den Wochenenddienst und von da in den Frühdienst ihre 11 Stunden Ruhezeit hat.
ramses90
Hallo,
in diesem Fall muß man etwas relativieren
sind bei ambulanten Pflegediensten nicht das Hauptproblem, wenn es um Arbeitsbedingungen geht. Das Hauptproblem ist vielmehr die unüberschaubare Zahl kleiner und kleinster privater Pflegedienste, die mit Hilfskräften zweifelhafter Qualität und mit Hilfe massivster Verstösse gegen AN-Rechte seriöse Anbieter unterbieten.
Hier hat sich eine neue Branche gebildet, die von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen lebt, weil bei vielen Auftraggebern nur „billig, billig“ zählt.
&Tschüß
Wolfgang