Urlaub, wenn keine Arbeit?

Hallo,

Ein Mann arbeitet bei einem Weltweitem Logistikunternehmen als Fahrzeugbelader.
Da Heilig Abend und Silvester nur Pakete zugestellt werden, aber nicht abgeholt ergibt sich, dass jeweils am ersten Tag nach den Feiertag keine Pakete anfallen und dass daher die Fahrzeugbeladung ausfällt.
Dafür wird dann ein Tag Urlaub abgezogen. Ist das richtig so? Ich hatte mal gehört, dass man nicht gezwungen werden kann Urlaub zu nehmen, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für einen hat.

Vielleicht kann da ja jemand aufklären.

Vielen Dank

Taki

Hallo,

doch

Ich hatte mal gehört, dass man nicht gezwungen werden kann Urlaub zu nehmen, wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für einen hat.

das kann man in bestimmten Situation sehr wohl.

In vielen Betrieben ist es üblich und durch Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträge vereinbart,
das der AN zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen muß (also Tage seines Jahresurlaubes dafür reservieren muß).
Der Zeitraum zwischen Heiligabend und Neujahr ist das klassische Beispiel dafür.

ist doch auch von Vorteil für den AN, wenn er diese Tage als Urlaub bezahlt bekommt oder wenn er nicht will, keinen Lohn bekommen würde.

Hallo,
wenn er an dem Tag nicht arbeiten muss, nennt man das „Betriebsferien“ und ist völlig normal. Gibt es in weiten Teilen der Gastronomie bzw. im Hotel- und Gaststättengewerbe und im öffentlichen Dienst auch (nein, damit sind nicht die Schulferien gemeint ;-)).

Gruß vom
Schnabel

Es ist ja nicht so, dass der gesamte Betrieb geschlossen ist. Es ist ja nur die erste Schicht nicht da, quasi. Also die Zusteller und Verkauf und alles ist ja da. Nur eben die Fahrzeugbelader „lohnen nicht“, weil die paar Pakete von den Zustellern gepackt werden.

Da ist es nur so ärgerlich, dass deswegen gleich zwei Urlaubstage futsch sind, die man ja zudem noch in der Urlaubsplanung „herausnehmen“ muß…