Lt. Arbeitsvertrag wurde die Auszahlung eines 13. Monatsgehaltes vereinbart. 50%im Juni als Urlaubsgeld, 50% im November als Weihnachtsgeld. Besteht nach Langzeiterkrankung neben der Abgeltung der nicht genommenen Urlausbstage auch ein Anspruch auf Auszahlung des 13. Monatsgehaltes/Urlaubsgeld?
Danke für Antwort!
Moin,
Besteht nach Langzeiterkrankung
neben der Abgeltung der nicht genommenen Urlausbstage auch ein
Anspruch auf Auszahlung des 13. Monatsgehaltes/Urlaubsgeld?
das dürfte in Deinem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein.
Gandalf
Besteht nach Langzeiterkrankung
neben der Abgeltung der nicht genommenen Urlausbstage
Wie kommst Du darauf, dass ein Abgeltungsanspruch für nicht genommenen Urlaub besteht? Ein solcher Anspruch ergibt sich nur bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Vielen Dank für die Antworten.
zu Gandalf- leider ist das weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag geregelt.
zu Guido
-Sorry, das habe ich nicht erwähnt. Klar erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses!
L.G.