Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Hallo,

wir würden einem MA gerne einige Tage Urlaub abgelten, da dieser seit November erkrankt ist. Laut Probeabrechnung ist diese Zahlung steuer- und SV-frei. Ist das so korrekt?

Hallo,

Urlaubsabgeltung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen erlaubt. Außerdem ist Urlaubsentgelt bzw- abgeltung als besondere Form der Vergütung grundsätzlich immer steuer- und sv-pflichtig.

&Tschüß
Wolfgang

Nein, ist es nicht. Eine Urlaubsabgeltung wir als sonstiger Bezug erfasst und ist steuer- und sv-pflichtig.

Im Übrigen ist eine Urlaubsabgeltung für diese Konstellation nicht vorgesehen. Siehe hier. Grundsätzlich ist der Urlaub in natura zu gewähren. Bei langanhaltender Krankheit gibt es leider keine einheitliche Regelung mehr. So hat der EuGH sein sg. Schultz-Hoff-Urteil nach nur zwei jahren wieder gekippt. Näheres hier
Vielleicht haben @Albarracin oder @Guido_ noch aktuellere Informationen.

Data

Ja leider verstehe ich nicht warum DATEV mir das Ganze ohne Abzüge auswirft.
Ich dachte dies hat vielleicht damit zutun, weil es im laufenden Jahr eben noch kein Steuer- und SV-pflichtigen Lohn gab.

Hallo,

das kann zwar so sein. die Sachlage ändert sich aber spätestens dann, wenn der AN die Arbeit wieder aufnimmt.

Um das zu klären, sollte sich ein guter AG mal um seinen AN kümmern und ihm zB mal ein BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX anbieten.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Ich kenne DATEV nicht, aber bei den SV-Abzügen würde ich mal wild darauf tippen, dass keine SV-Tage im Abrechnungsmonat hinterlegt sind, da der MA ja raus ist aus der EFZ.
Steuerlich könnte ich mir vorstellen, dass die Summe als monatlicher Bezug einfach zu niedrig ist.

Oder taucht die Summe unter den pflichtigen Auflistungen gar nicht auf?

Für Paisy oder SAP hätte ich eine Lösung - habt Ihr keinen Kundensupport für DATEV?

Im Zweifel würde ich als Notlösung die Einmalzahlung auf den letzten Monat mit Bezügen erfassen.

VG
Guido

P.S. Wo ist eigentlich @Aprilfrisch ?

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Huhu,

Naja, wo kein Kläger, da kein Richter.
Wolfgang hat sich ja bereits geäußert.

Ich habe genug Kunden, die ihren Langzeitkranken den Urlaub jährlich abgelten, damit er nicht verfällt - absolut wissend, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist …

VG
Guido

@Aprilfisch natürlich

Das wird nicht funktionieren, weil der AN schon seit November krank geschrieben ist.
Ansonsten bin ich bei dir. Unterbrechung…keine SV-Tage, keine Steuer-Tage. Die Einmalzahlung löst auch eine Sondermeldung mit Meldegrud 54 aus.
Ich bin am Dienstag wieder im Büro. Wenn ich dran denke, simuliere ich es mal.

Data

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Hier - bei der Arbeit.

Bloß halt mit anderen ’Prios’ derzeit.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

eigentlich ist die Abgeltung Steuer und Sv pflichtig, stimmt. (Als Einmalbezug)
Da sich der AN aber in einem Unterbrechnungszeitraum befindet fallen keine SV Tage an und für die Steuer wird der Bezug unterm jährlichem Steuerfreibetrag sein.

Es fallen somit keine Abgaben an. Allerdings eben eine Sondermeldung an die Krankenkasse, wie bereits von Vorschreibern erwähnt. Die müsste Datev automatisch erstellen.
Gruss, Dagmar