Hallo,
angenommen ein AN war vom Jahresbeginn bis Mitte Mai beschäftigt. Der Vertrag wurde innerhalb der Probezeit gekündigt. Der AN konnte aufgrund von Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen.
Laut Arbeitsvertrag werden neben den 20 Tagen gesetzlicher Mindesturlaub zusätzlich 6 Urlaubstage pro Jahr gewährt.
Wie viel Urlaub (Urlaubsabgeltung) stehen dem AN nun zu?
Nur der gesetzliche Urlaubsanspruch (6,66 also 7 Tage) oder der komplette Urlaubsanspruch (8,66 also 9 Tage) zu? Oder ist beides falsch?
Viele Grüße
Tato