Urlaubsabgeltung nach Ausbildungsende trotz Weiterbeschäftigung?

Hallo,

ein Auszubildender besteht am 10.01.18 die Gesellenprüfung und hat noch 10 Urlaubstage aus 2017.
Ab dem 11.01.18 wird er als Geselle in der selben Firma weiter beschäftigt.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen überein, dass die Urlaubstage aus der Ausbildung abgegolten werden, da AG und AN einvernehmlich der Meinung sind, dass es ungerecht wäre, wenn aus einem Azubi-Urlaubstag (800€ netto pro Monat, 2400€ im Quartal, geteilt durch 13 Wochen, geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche, mal 10: 369,23€) ein Gesellen-Urlausbtag (13 Wochen mal 36h/Woche mal 13,69€ = 6406,92€ -> 985,68€) würde.

Nun kommt vom Steuerberater (der die Abrechnungen macht) eine Info, dass das unzulässig sei und man das deshalb auch so nicht ausführen werde, denn eine Abgeltung wäre nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, nicht aber, wenn das Ausbildungsverhältnis beendet wird und ein Arbeitsverhältnis anfängt.

Stimmt das?

Da schon rein geschaut?


Das sehe ich auch so, Urlaub in Natur ist immer vorrangig. ramses90

Hi!

Kurze Antwort: Ja.

Allerdings gilt auch hier, wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und in knapp 10 Wochen würde der Anspruch aus 2017 (unter normalen Umständen) eh verfallen …

VG
Guido

Hallo Guido,

woher weißt Du, das die 10 Resttage alle „übergesetzlich“ sind ???
Und selbst wenn sie als übergesetzlich am 31.03. verfallen, heißt das nicht, daß der Anspruch an sich (bzw. auf Schadensersatz) untergegangen ist, falls der AG den Urlaub schuldhaft einfach nicht gewährt.

&Tschüß
Wolfgang

Moin Wolfgang,

Habe ich etwas verpasst?

Mein Wissensstand ist der, dass der Urlaub gem. 7 Abs. 3 im lfd. Kalenderjahr zu nehmen ist und nur wegen dringender persönlicher oder betrieblicher Gründe ins Folgejahr bis zum Zeitraum von maximal 3 Monaten übertragen werden darf.

Mir sind Sonderfälle wie Krankheit, Mutterschutz, etc. bekannt, aber ich sprach ja von „normalen Umständen“.
Ist da ein Urteil an mir vorbei gesprochen worden?

Es soll ja abgegolten werden …

VG
Guido

Hallo,

ich sage es mal so:
Eine einvernehmliche Regelung (Wortlauf des Azubi „Aber das wäre doch ungerecht, wenn Azubiurlaub 1:1 in Gesellenurlaub umgewandelt wird“) muss nicht gesetzeskonform sein.

Es wird eine Prüfungsabsolvierungsgratifikation als Einmalzahlung geben, die rein zufällig dem Betrag einer Urlaubsabgeltung entspricht.

Das mit dem Verfall des Urlaubsanspruchs hab ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden.
Die Resttage sind angefallen, weil der Azubi verpennt hat, Urlaub zu beantragen - und der AG ebenfalls vergessen hat, sich darum zu kümmern. Es wurde nie ein Urlaubsantrag gestellt, demnach auch keiner verwehrt.
Die 10 Tage sind Tage aus dem ganz normalen, tariflich geregelten Jahresurlaub.
Wenn der jetzt Geselle bis zum 31.03.18 keinen Urlaub nimmt (vorrangig wäre ja der alte Urlaub zu nehmen), dann wäre der Anspruch auf die Resttage entfallen?
Müsste dann, wenn den AG keine Schuld am Nicht-Urlaub-Nehmen trifft, trotzdem noch etwas bezahlt werden?

Hallo,

tut mir leid, ich hatte die Klammer schlicht überlesen.

&Tschüß
Wolfgang

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