Hallo,
ein Auszubildender besteht am 10.01.18 die Gesellenprüfung und hat noch 10 Urlaubstage aus 2017.
Ab dem 11.01.18 wird er als Geselle in der selben Firma weiter beschäftigt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen überein, dass die Urlaubstage aus der Ausbildung abgegolten werden, da AG und AN einvernehmlich der Meinung sind, dass es ungerecht wäre, wenn aus einem Azubi-Urlaubstag (800€ netto pro Monat, 2400€ im Quartal, geteilt durch 13 Wochen, geteilt durch 5 Arbeitstage pro Woche, mal 10: 369,23€) ein Gesellen-Urlausbtag (13 Wochen mal 36h/Woche mal 13,69€ = 6406,92€ -> 985,68€) würde.
Nun kommt vom Steuerberater (der die Abrechnungen macht) eine Info, dass das unzulässig sei und man das deshalb auch so nicht ausführen werde, denn eine Abgeltung wäre nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, nicht aber, wenn das Ausbildungsverhältnis beendet wird und ein Arbeitsverhältnis anfängt.
Stimmt das?