Urlaubsanspruch?

Schönen guten Morgen alle zusammen!

Google half mir nicht wirklich weiter…, daher folgende Frage:

Person X befindet sich gerade in Verhandlungen mit dessen AG zwecks Gehaltserhöhung etc.
Fakten:

  • „Gastronomischer Betrieb“ (d.h. Mo-So geöffnet, ebenso an Feiertagen (bis auf 8 Tage/ Jahr)
  • Vereinbarte AZ 180h/ Monat = 20 Tage a 9 Stunden

Zur Frage:

Person X hat momentan 20 Tage Urlaub pro Jahr.
Dies erscheint X zu wenig, da wie gesagt, an den meisten Feiertagen gearbeitet wird.

Was wäre ein guter Verhandlungsansatz?
Was ist üblich?

Person X schweben 26 tage/ Jahr vor…

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Und ein schönes WE wünscht euch

Babyrose

Hi,

komischerweise habe ich bei Tante google dies gefunden :wink:

http://www.helpster.de/urlaubsanspruch-in-der-gastro…

da steht was von 24 Tagen Urlaub die dir zustehen müssten. Lies dir das am besten mal durch, kommt ja auch aufs Alter an.

LG
Marion

Hi!

da steht was von 24 Tagen Urlaub die dir zustehen müssten.

Nein, das steht selbst da nicht, auch im BUrlG ist die Rede von Werk tagen.
Zitat
Dabei ergibt sich bei einer 5-Tage-Woche laut Gesetz ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen.

Lies dir das am besten mal durch, kommt ja auch aufs Alter an.

Aha, aufs Alter also.
Leute, wenn Ihr doch keine Ahnung habt …

Gruß
Guido

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Was das Alter angeht…im Einzelhandel z.B. ist es so dass man ab dem 30. Lebensjahr 36 Tage Urlaub hat, was bei einer 6Tage-Woche 6 Wochen ausmacht.
Ich gehe davon aus dass es diese Regelung auch in anderen Berufen gibt.

Was das Alter angeht…im Einzelhandel z.B. ist es so dass man
ab dem 30. Lebensjahr 36 Tage Urlaub hat, was bei einer
6Tage-Woche 6 Wochen ausmacht.

Ist es wirklich so ?

Nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat wie die Vorinstanz erkannt, dass nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 18.01.2011, 8 Sa 1274/10
Auszug aus den Entscheidungsgründen:

Die Urlaubsstaffel des § 15 Abs. 3 MTV enthält eine unmittelbare Altersdiskriminierung im Sinne des § 3 Abs. 1 AGG.
Arbeitnehmer im Einzelhandel , die das 20., 23. bzw. 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten im Vergleich zu ihren über 30 Jahre alten Kolleginnen und Kollegen sechs, vier bzw. zwei Urlaubstage pro Jahr weniger. Sie werden damit wegen ihres Alters diesen gegenüber weniger günstig behandelt. Dass die Ungleichbehandlung sich ausschließlich in einer frühen Lebensphase auswirkt, spielt keine Rolle. §§ 1, 7 AGG verbietet nicht die Benachteiligung älterer Arbeitnehmer, sondern eine an das Alter anknüpfende Schlechterstellung schlechthin. Demzufolge unterfallen auch Benachteiligungen, die an das noch junge Lebensalter des Beschäftigten anknüpfen, dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09, juris, Rn. 26).

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Ok. Dann ist es heutzutage wohl anders. Mitte der 90er Jahre war das anders, zumindest in dem Betrieb wo ich damals war.

Ob das wirklich eine Diskriminierung darstellt gegenüber jüngeren- da scheiden sich die Geister- ich sehe das anders. Aber darum gehts ja auch nicht…

Was das Alter angeht…im Einzelhandel z.B. ist es so dass man
ab dem 30. Lebensjahr 36 Tage Urlaub hat, was bei einer
6Tage-Woche 6 Wochen ausmacht.

Das ist falsch

Ich gehe davon aus dass es diese Regelung auch in anderen
Berufen gibt.

Auch das ist nicht der Fall - warum, glaubst Du, verlinke ich ein höchstrichterliches Urteil?

Wenn du meine unten stehende Antwort gelesen hättest, müsstest du mich nicht nocheinmal darauf hinweisen.

Es mag ja sein dass es heute so ist aber damals -Mitte der 90er Jahre- war das in dem Betrieb in dem ich gearbeitet hatte so und der Hinweis kam vom damaligen Betriebsrat.