Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 15.5

Hallo liebe Experten
Nehmen wir mal an jemand hätte gestern seinen Arbeitsvertrag gekündigt zum 15.5.2010.
Urlaubsanspruch von 26 Tagen im Jahr.
10 Tage dieses Urlaubs wurden genommen.
Also würde doch die Rechnung so aussehen oder ?
26 Urlaubstage : 12 Monate = 2.17 x 5,5 Monate = …11,9 Urlaubstage.
da würden noch 1,9 Tage übrig bleiben ???

oder gibt es in der Kündigungsfrist keinen Urlaubsanspruch ???

Mich interessiert das sehr, wie in diesem fiktiven Fall die Rechtslage sein würde.

Vielen vielen Dank im voraus

LG Exist16

Hallo Exist16,
laut §5 BundesUrlaubsGesetz Satz 1 heißt es:
„[…]Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer[…]“

Das bedeutet, du hast kein Anspruch auf urlaub für den Halben Monat.

Kurze Rechnung: 26 : 12 * 5 - 10 = 0,833 Tage

Angebrochener Urlaubstag aufrunden, also steht dir noch ein kostbarer Tag zu.

Gruß
Hammond

P.S.: ich bin kein Anwalt, daher keine Gewähr auf richtige deutung des BUrlG

Nein, die Rechnung ist nicht ganz korrekt. Dir stehen für die Monate bis zum Ausscheiden je vollen Monat 1/12 des jahresurlaubes zu. Sozusagen also 26/12*4= 8,6666666 = 9 Urlaubstage. Da du bereits 10 genommen hast, kann die Firma also rechnerisch einen Tag zurückverlangen/berechnen.

Leider kann ich da nicht weiter helfen, sorry

Hallo Exist16

gem. BUrlG § 5 besteht Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden v o l l e n Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Gruß

Ernst-Erwin

Hallo liebe Experten
Nehmen wir mal an jemand hätte gestern seinen

Arbeitsvertrag

gekündigt zum 15.5.2010.
Urlaubsanspruch von 26 Tagen im Jahr.
10 Tage dieses Urlaubs wurden genommen.
Also würde doch die Rechnung so aussehen oder ?
26 Urlaubstage : 12 Monate = 2.17 x 5,5 Monate =

…11,9

Urlaubstage.
da würden noch 1,9 Tage übrig bleiben ???

oder gibt es in der Kündigungsfrist keinen

Urlaubsanspruch ???

Mich interessiert das sehr, wie in diesem fiktiven

Fall die

Rechtslage sein würde.

Vielen vielen Dank im voraus

LG Exist16

Hallo Exist16!
Da ich früher in der Gewerkschaft tätig war,kann ich
dir diese Frage devenetiv beantworten.Deine Rechnung
für den Urlaub Anspruch ist korrekt.Denn er bezieht
sich immer auf die geleisteten Tage,eines jeden
Jahres.Der neue Arbeitgeber wird somit dir auch nur für
die bei ihm geleisteten Tage Arbeit,Urlaub
gewähren.Genaueres steht im Arbeit Vertrag oder im
Tarif Vertrag,den du bei der Gewerkschaft umsonst
einsehen,oder aber gegen eine geringe Gebühr von dort
beziehen kannst.Ich hoffe deine Frage ist somit
ausreichend für dich beantwortet.Gruß Reklar

Hallo Exist16,

Deine Rechnung ist genau richtig. Du hast bist 15.05.2010 Urlaubsanspruch. Bei 1,9 Resttagen rundet man in der Regel auf 2 Tage auf.

LG, Kathy

Vielen vielen Dank, dann werde ich mal sehen was passiert …
LG Exist

Hallo Exist,
tur mir leid für die verspätete Antwort, habe die Anfrage erst heute gesehen. Arbeitsrecht gehört leider nicht zu meinem Spezialgebiet, aber so grundsätzlich kann ich dir Folgendes dazu sagen:

Du bist auch nach der Kündigung bis zum Austrittstermin (15.05.2010) als AN beschäftigt und wirst für deine Tätigkeit weiterhin entlohnt. Du könntest theoretisch auch in dieser Phase deinen Resturlaub nehmen. Daher gehört dieser Monat in die Berechnung rein. Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher.

Zu der Berechnung: Hätte ich auch so gerechnet, es sei denn im Arbeitsvertrag ist was anderes geregelt.

Mehr kann ich dir dazu nicht sagen, hoffe diese etwas dürftige Antwort hilft dir weiter.

Viele Grüße
Asyanur