Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hallo!

Meine Situation ist glaube ich, etwas speziell, deshalb hoffe ich, dass jemand mir weiter helfen kann.

Ich arbeite seit 2011 im Einzelhandel auf Minijob Basis. Ich bin von Anfang an nicht auf 400 bzw 450€ gekommen und musste meinen Stunden stets hinterher laufen, habe jedoch immer bezahlten Urlaub bekommen.
So habe ich auch im vergangenen Monat Urlaub bekommen und zwar die Hälfte der 24 Stunden.
Jetzt meine Frage: wenn ich jetzt kündigen würde, hätte ich keinen Anspruch auf meinen restlichen Urlaub oder? Ich habe mich im Internet diesbezüglich erkundigt, aber die Antworten sind dort nicht eindeutig. Einige Webseiten sagen, dass man zum 01.07. kündigen kann, um den restlichen Urlaub zu erhalten, andere sagen, man hat immer Anspruch darauf, was ich nicht glaube.

Wie lange müsste ich noch dort arbeiten, um auch den Rest meiner Urlaubsstunden zu bekommen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für jegliche Hilfe.

Dein bereits erworbener Urlaubsanspruch ist auf jeden Fall abzugelten. Wenn du bspw. zum 30.06. kündigst, dann hast du die Hälfte deines Jahresurlaubsanspruchs, entweder in Urlaub oder ersatzweise in Geld.

Genau, aber wie lange müsste ich da noch arbeiten, um auch die restlichen Urlaubsstunden zu bekommen?

Hallo,

mindestens bis einschließlich 01.07. gem. § 5 Abs. 1 Lit c BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Am 30.06. um 24:00 Uhr endet die „erste Hälfte eines Kalenderjahrs“. Die zweite Hälfte beginnt am 01.07. um 0:00 Uhr. Dazwischen liegt - juristisch formuliert - eine theoretische Sekunde.

„Speziell“ ist daran gar nichts

&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Mir geht es im Prinzip nur darum, dass ich auch die restlichen Urlaubstage ausgezahlt bekomme.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Um für die zweite Hälfte des Jahres auch noch Geld zu bekommen, muss ich bis zum 01.07. da bleiben, wenn ich das richtig verstanden habe? Wann wäre denn dann der frühmöglichste Zeitpunkt zum kündigen, also die Kündigung einzureichen?

Hallo,

damit wir uns nicht falsch verstehen: Es gibt kein automatisches Recht auf Auszahlung des Urlaubs. Der Arbeitgeber kann verlangen, daß der Urlaub tatsächlich genommen wird.

4 Wochen zu was ? Monatsende, 15. des Monats oder was sonst ???

Mindestens

Es gibt nur eine (Mindest-)Kündigungsfrist. Für eine frühzeitigere Kündigung gibt es keine Grenze.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Also: es ist in meinem Betrieb so, dass man den Urlaub ausgezahlt bekommt. Das heißt, pro Urlaubstag eine bezahlte Stunde, sprich 8,50€.
Die Kündigungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem ich sie abgebe. Ich glaube, da gibt es keinen besonderen Zeitpunkt.

Und da ich die restlichen 12 Urlaubstage gerne noch hätte, bevor ich den Betrieb verlasse, war meine Frage, wann ich kündigen müsste, damit dies noch geschieht.

Macht das Sinn? Ich habe das Gefühl, ich drücke mich falsch aus :slight_smile:

Absolut! Und total wirr. Mal schreibst du

und dann wieder

Was jetzt, Urlaub oder Geld? Außerdem halte ich das:

für Blödsinn. Du hast doch einen Arbeitsvertrag, oder nicht? Was steht darin zum Thema Kündigung?

1 Like

Also wie gesagt: bei uns ist das so, dass wir die Urlaubstage ausgezahlt bekommen. Also ich möchte gerne meine restlichen 12x8,5€ Urlaubsstunden bekommen und möchte wissen, wie lange ich noch da arbeiten müsste, um die zu bekommen.

Und was die Kündigungsfrist angeht: seit Anfang des Jahres gibt es neue Verträge. Ich habe jedoch noch keinen neuen bekommen, arbeite also immer noch mit meinem alten Vertrag. Deshalb weiß ich das nicht so genau, wie das mit der Kündigungsfrist aussieht :confused: Laut dem Vertrag hätte ich sogar noch mehr Urlaubsstage aber darauf spekuliere ich schon gar nicht mehr :smiley:

So schwer kann das doch nicht sein. WAS GENAU steht in diesem Vertrag?? Wortwörtlich, keine „Zusammenfassungen“ und Vermutungen von dir!

1 Like

Hallo,

mal ganz prinzipiell, der Urlaubsanspruch wird immer in Tagen gerechnet und nicht in Stunden.
Zweites Prinzip: Der Urlaub wird immer AN-bezogen gewährt. Lässt du dir deinen Jahrsurlaubsanspruch auszahlen, hast du bei einem evt. neuen AG keinen Anspruch mehr auf Urlaub.

Data

Was stimmt nicht mit dir?

Also willst du nun die Euros oder die Stunden bekommen?
Kannst du dich nicht klar ausdrücken?
Entweder du willst die Euros ausbezahlt bekommen
oder
du willst die Urlaubsstunden bekommen.

Dann schreib doch jetzt endlich mal, was genau da in deinem Arbeitsvertrag drin steht. Es spielt doch überhaupt keine Rolle, was in den anderen Verträgen steht. Wenn deiner nicht erneuert wurde, ist er immer noch gültig, aber wir können dir nur helfen, wenn du hier mal Butter bei die Fische gibst.

Also: Was steht in deinem Vertrag konkret drin zu: Kündigungsfrist und Urlaub?

weiowei

1 Like