Hallo,
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, die eine „juristische Fiktion“ vorgegeben hat, nachdem der gesetzliche Mindesturlaub immer zuerst genommen wird - entgegen dem, was viele „Schlauberger“ versuchen zu konstruieren - ergibt sich folgende Rechnung, wenn die AU weiter bestehen bleibt:
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20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub, davon 10 bereits genommen. Die verbliebenen 10 Tage verfallen am 31.03.2018.
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10 Tage übergesetzlicher Urlaub, davon noch keinen Tag genommen. Die verbliebenen 10 Tage verfallen am 31.03.2017.
Bitte beachte dabei, daß Du die Urlaubsgewährung aktiv einfordern mußt, falls Du vor dem 31.03.2017 wieder arbeitsfähig wirst.
Im Gegensatz zu manchen Legendenerzählern muß der Urlaub, damit er nicht verfällt, am Stichtag komplett „genommen“ und nicht nur „angetreten“ sein.
&tschüß
Wolfgang