Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit, nach Ablauf der Frist diesen zu nehmen

Hallo,
die Krankmeldung dauert schon 8 Monate und wird wohl noch länger dauern.
Die Firma sagt wer seinen alten Urlaub ( 2016) bis ende März 2017 nicht genommen hat,verfällt dieser.
Wie verhält es sich bei Arbeitsunfähigkeit ?

vielen Dank

Grüße

sydneysider

Hallo,

meine Antwort ist aus Erfahrung; nicht rechtlich basiert!

Bei Krankheit konntest Du Deinen Urlaub nicht antreten. - Der Urlaub verfällt also nicht nach dem ersten viertel Jahr, anders, als wenn man diesen einfach nicht nach eigenem „Gutdünken“ nicht genommen hatte.

Schau mal da:

Ro

Hallo,

die Antwort ist geteilt, wenn du mehr als 4 Wochen Urlaubsanspruch hast.

Durch die Rechtsprechung des EuGH gilt § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
mittlerweile nur für den Teil des Urlaubsanspruchs, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht. Dieser „übergesetzliche“ Teil verfällt am 31.03. des Folgejahres.

Der gesetzliche Mindestanspruch von 4 Wochen, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt am 31.03. des übernächsten jahres.

Wieviel Urlaub steht dir pro Jahr zu, wie viele Arbeitstage hast du pro Woche und wieviel Tage hast du 2016 schon genommen ???

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
5 Tage Woche,30 Tage Urlaub / Jahr, 10 Tage genommen,Restanspruch 20 Tage

Gruß

Christian

Hallo,

unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, die eine „juristische Fiktion“ vorgegeben hat, nachdem der gesetzliche Mindesturlaub immer zuerst genommen wird - entgegen dem, was viele „Schlauberger“ versuchen zu konstruieren - ergibt sich folgende Rechnung, wenn die AU weiter bestehen bleibt:

  1. 20 Tage gesetzlicher Mindesturlaub, davon 10 bereits genommen. Die verbliebenen 10 Tage verfallen am 31.03.2018.

  2. 10 Tage übergesetzlicher Urlaub, davon noch keinen Tag genommen. Die verbliebenen 10 Tage verfallen am 31.03.2017.

Bitte beachte dabei, daß Du die Urlaubsgewährung aktiv einfordern mußt, falls Du vor dem 31.03.2017 wieder arbeitsfähig wirst.
Im Gegensatz zu manchen Legendenerzählern muß der Urlaub, damit er nicht verfällt, am Stichtag komplett „genommen“ und nicht nur „angetreten“ sein.

&tschüß
Wolfgang