Urlaubsanspruch bei Start im Mitte des Monats

Hallo, für eine Berechnung in einer Software benötige ich Hilfe.

Wenn ein Arbeitnehmer am 12.6. neu startet, wie viel Urlaub steht ihm dann zu? Der Monat wird, so habe ich es mal gehört, komplett angerechnet. Also 30 Urlaubstage / 12 Monate * 6 Monate = 15 Urlaubstage?

Eine andere Software sagt aber 16,50 Tage beim gleichen Eintrittsdatum.

Habe hier auch was gefunden, aber blicke da nicht mehr durch.

Es gilt immer der volle Monat. Wenn der AN am 16. anfängt, wird dieser Monat nicht mitgerechnet. Der Urlaubsanspruch für ein Zwölftel würde dann am 15. des Folgemonats erfolgen. Der volle Urlaubsanspruch, also nicht nur Zwölftel für jeden vollen Monat, wird nach 6 Monaten erreicht.
Nachzulesen im Bundesurlaubsgesetz, das tatsächlich mit sehr einfachen verständlichen Sätzen daherkommt.

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Hier nochmal der passende Paragraph §5 BUrlG. Dort steht ganz klar voller Monat. Wird gern mal vergessen, wenn der AN erst am 02.01. oder am 02.05. anfängt zu arbeiten, weil ja der 1. ein Feiertag ist. Weder für Januar noch für Mai würde ein Zwölftel Urlaubsanspruch entstehen, weil kein voller Monat gearbeitet wird.

Data

Hallo,

Ja, aber da steht nicht KalenderMonat. Und deswegen ist diese Aussage

nicht ganz richtig. Würde der AN (zB im Rahmen einer Probezeitkündigung) zum 13.10. deselben Jahres wieder ausscheiden, hätte er trotzdem Anspruch auf 4 (!) Monate Teilurlaub.

Auch diese Aussage von Dir

ist so pauschal falsch.
Es kommt eben nicht auf die tatsächlicheArbeitsaufnahme, sondern auf den Vertragsbeginn an. Wird ein Arbeitsvertrag zum Monatsersten abgeschlossen, ist es völlig schnuppe für den Urlaubsanspruch, ob dieser Monatserste ein arbeitsfreier oder ein Arbeitstag ist. der Monat zählt ab dem 1.

&Tschüß
Wolfgang

@cand_ing: Je billiger die Software, desto weniger berechnet sie rechtsfest. Für gute Software im HR-Bereich, die zumindest die arbeitsrechtlichen Regel- und häufige Sonderfälle zuverlässig berücksichtigt, müssen auch gute Preise bezahlt werden.
Der meiste Billig- und erst recht kostenlos-Plunder lohnt sich nur, wenn der Bediener fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht hat, um Sonderfälle erkennen, beurteilen und nachpflegen zu können.

Habe ich doch im nächsten Satz auch geschrieben.

Mit dem 02. hast du Recht. Ich habe mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte es so, wie du es korrigiert hast.

Ich verspreche, noch sorgfältiger zu arbeiten.

Data

Ja und viele viele Tage sind es nun in meinem genannten Fall?
Wenn ein Arbeitnehmer am 12.6. neu startet. 15 oder 16,5 oder ?

Hallo,

die Antwort hast du doch bekommen.
Wenn Du bis 31.12. bei diesem AG bleibst, werden 6 volle Monate gerechnet.

&Tschüß
Wolfgang