Urlaubsanspruch bei zwei Teilzeitjobs gleichzeitig

Guten Tag.

Ich hoffe, jemand dort draußen kann mir weiterhelfen:

Folgende Situation: Ein Arbeitnehmer hat zwei verschiedene Teilzeitjobs, bei einer Stelle arbeitet er 15 Stunden, bei der anderen 20. Und das an den gleichen Tagen, d.h. z.B. am Montag vormittags vier Stunden da und fünf Stunden dort.

In anderen Foren steht, dass Urlaub immer als ganze Tage berechnet werden. Was passiert nun, wenn man am Montag Urlaub haben möchte?

A) Es wird bei beiden Arbeitgebern je ein ganzer Urlaubstag abgezogen.
B) Bei beiden Arbeitgebern wird nur ein halber Tag Urlaub abgezogen.

Bei A) würden man ja zwei Urlaubstag für einen Tag opfern müssen. Da einem ja aber bei beiden Jobs nur je 14 Tage oder so Urlaub zusteht, wäre das ja ziemlich ungerecht.

Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt und bin gespannt auf die Antworten.

Schönen Dank.

Hallo,

In anderen Foren steht, dass Urlaub immer als ganze Tage
berechnet werden.

Stimmt.

Was passiert nun, wenn man am Montag Urlaub
haben möchte?

A) Es wird bei beiden Arbeitgebern je ein ganzer Urlaubstag
abgezogen.

Genau das. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass man nur stundenweise bei dem jeweiligen AG tätig ist.

MfG

Hallo,

dem kann man nur zustimmen. Betrachte es doch einmal so: Der Arbeitnehmer hat bei zwei Arbeitgebern einen Gesamt-Urlaubsanspruch von 2 x 24 Tagen = 48 Tagen im Jahr. Also doppelt soviel wie ein Arbeitnehmer mit nur einem Arbeitgeber. Da ist es doch billig, dass bei einem Urlaubstag gleich 2 Tage weg sind. Außerdem kann er das steuern, wenn er vormittags arbeitet und mittags Urlaub macht. Dann ist nur ein Tag weg.

Gruß Woko

Danke schonmal für die Antworten.

Was ist dann aber, wenn man bei beiden AG nur jeweils 14 Tage Urlaub im Vertrag stehen hat? Dann wäre man ja ziemlich blöd dran, oder?

Hallo,

Was ist dann aber, wenn man bei beiden AG nur jeweils 14 Tage
Urlaub im Vertrag stehen hat? Dann wäre man ja ziemlich blöd
dran, oder?

Da sollen sich hier einmal die Arbeitsrechtler melden, ob das überhaupt zulässig ist, die Mindesurlaubszeiten vertraglich zu unterschreiten.

Gruß Woko

Hi!

Was ist dann aber, wenn man bei beiden AG nur jeweils 14 Tage
Urlaub im Vertrag stehen hat? Dann wäre man ja ziemlich blöd
dran, oder?

Ich nehme an, das sind ARBEITSTAGE - und es wird nicht mehr als geschätzte 2 Tage in der Woche gearbeitet?

Gruß
Guido

Ich schildere jetzt mal die gesamte Situation:

Montag, Dienstag, Donnerstag jeweils vier Stunden bei einem der beiden AG. Mittwoch frei und Freitag Vollzeit bei AG 2.

Also ca. 15 Wochenstunden beim AG 1 und ca. Wochenstunden bei AG 2.

Der Urlaubsanspruch ist bei AG 1 mit 14 "Arbeits"tagen festgeschrieben, wobei im Vertrag keine Angabe zu den genauen Wochentagen gemacht sind, nur die Stundenanzahl eben. Bei AG 2 ist alles noch nicht richtig abgemacht, eher per Handschlag, müsste also noch geklärt werden.

Problem ist also nun, wenn man zwei Wochen Urlaub haben möchte: Wie werden die Tage abgezogen oder verrechnet?

Nochmal Grüße und Danke!