Moin moin,
Arbeitnehmer A kündigt zum 31.07. den Job. Nach BUrlG hat er somit Anspruch auf vollen Jahresurlaub (in diesem fiktiven Fall 24 Tage, weil 6-Tage-Woche).
Wenn A diesen auch nimmt (wobei noch fraglich ist, ob der jetzige Arbeitgeber das BUrlG genauso interpretiert ), hat er dann beim neuen Arbeitgeber, der mehr als den gesetzlichen Urlaub gewährt, weiterhin Anspruch auf 5/12 (weil Arbeitsbeginn 01.08.)?
Oder gar keinen mehr, weil er schon den gesetzlichen Urlaub genommen hat? Kann er den Urlaub beim Noch-Arbeitgeber nicht einfordern und dafür 5/12 in die 2. Jahreshälfte legen?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Gruß
finnie