Urlaubsanspruch Kündigung 2. Jahreshälfte

Moin moin,

Arbeitnehmer A kündigt zum 31.07. den Job. Nach BUrlG hat er somit Anspruch auf vollen Jahresurlaub (in diesem fiktiven Fall 24 Tage, weil 6-Tage-Woche).
Wenn A diesen auch nimmt (wobei noch fraglich ist, ob der jetzige Arbeitgeber das BUrlG genauso interpretiert :unamused:), hat er dann beim neuen Arbeitgeber, der mehr als den gesetzlichen Urlaub gewährt, weiterhin Anspruch auf 5/12 (weil Arbeitsbeginn 01.08.)?
Oder gar keinen mehr, weil er schon den gesetzlichen Urlaub genommen hat? Kann er den Urlaub beim Noch-Arbeitgeber nicht einfordern und dafür 5/12 in die 2. Jahreshälfte legen?

Vielen Dank für eine Einschätzung!

Gruß
finnie

Hallo,

der Blick ins Gesetz erleichter die Meinungsfindung ungemein. In diesem fall § 6 BUrlG:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

In Deinem Fall heißt die Antwort weder-noch.

Der AN hat beim neuen AG Anspruch auf den Urlaub, der den anteiligen Urlaubsanspruch beim alten AG ab dem Wirksamwerden der Kündigung übersteigen würde.

Wenn also beim alten AN der Urlaub für das gesamte Jahr genommen würde, dann muß der Teilurlaub ab 01.08. beim alten und beim neuen AG gerechnet werden. Ist der Teilurlaub beim neuen AG höher, hat der AN Anspruch auf die Differenz.

&Tschüß
Wolfgang

Danke Wolfgang!