Hallo
Jemand hat einen Minijob mit Vertrag. Das Vertragsverhältnis besteht vom 1.4.18 bis 31.08.18. Probezeit ist zwei Monate. Die Regelmässige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden wöchentlich (Es kommt aber auch zu Überstunden, die bezahlt werden).
Im Vertrag steht zudem, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub von 24 Tagen anteilig für die Beschäftigungsdauer hat.
Als nun der Arbeitnehmer danach fragt, ob er die letzten zwei Wochen im August Urlaub bekommt (um quasi die restliche Zeit des Vertrages wegzubleiben), wird gemurmelt „Ich muß erstmal schauen, wie viel Tage Anspruch das sind, da du nur ein paar Stunden in der Woche arbeitest“.
Eigentlich verstehe ich es so, dass ich Pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch habe. Das wären dann 10 Tage Urlaub, was dann 2 Wochen Urlaub sind, oder? Auch wenn man nur 2 oder 3 Tage in der Woche Arbeitet…
Seltsam ist auch, dass die Arbeitszeit (Laut Vertrag) 10 Stunden pro Woche beträgt, Überstunden anfallen können, die „im gesetztlichen Rahmen“ durchzuführen sind, das vereinbarte Monatsgehalt aber auf 391,50€ gedeckelt ist… Müsste da nicht eigentlich ein Stundenlohn stehen? Habe ich noch nie gesehen, dass im Vertrag das Monatsgehalt genannt wird. Immerhin variieren ja die Anzahl der Arbeitstage im Monat…
Würde mal eure Meinung dazu hören.
Vielen Dank