Urlaubsanspruch Minijob

Hallo

Jemand hat einen Minijob mit Vertrag. Das Vertragsverhältnis besteht vom 1.4.18 bis 31.08.18. Probezeit ist zwei Monate. Die Regelmässige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden wöchentlich (Es kommt aber auch zu Überstunden, die bezahlt werden).
Im Vertrag steht zudem, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahresurlaub von 24 Tagen anteilig für die Beschäftigungsdauer hat.
Als nun der Arbeitnehmer danach fragt, ob er die letzten zwei Wochen im August Urlaub bekommt (um quasi die restliche Zeit des Vertrages wegzubleiben), wird gemurmelt „Ich muß erstmal schauen, wie viel Tage Anspruch das sind, da du nur ein paar Stunden in der Woche arbeitest“.
Eigentlich verstehe ich es so, dass ich Pro Monat 2 Tage Urlaubsanspruch habe. Das wären dann 10 Tage Urlaub, was dann 2 Wochen Urlaub sind, oder? Auch wenn man nur 2 oder 3 Tage in der Woche Arbeitet…

Seltsam ist auch, dass die Arbeitszeit (Laut Vertrag) 10 Stunden pro Woche beträgt, Überstunden anfallen können, die „im gesetztlichen Rahmen“ durchzuführen sind, das vereinbarte Monatsgehalt aber auf 391,50€ gedeckelt ist… Müsste da nicht eigentlich ein Stundenlohn stehen? Habe ich noch nie gesehen, dass im Vertrag das Monatsgehalt genannt wird. Immerhin variieren ja die Anzahl der Arbeitstage im Monat…

Würde mal eure Meinung dazu hören.

Vielen Dank

Das wäre egal, es zählen nur die Arbeitstage in der Woche.
das könnten auch 3 Tage je 1 Stunde sein.

der Urlaubsanspruch wäre dann für einen der an 3 Tagen je 8 h arbeitet genauso hoch.

Also, wie viel Tage in der Woche arbeitest Du. ?

MfG
duck313

Nicht unbedingt. Allerdings muss mind. der gesetzliche Mindestlohn (so er hier greift !) herauskommen wenn man diese Geldsumme durch die tatsächlichen Stunden teilt.
Und warum ein 450 €-Job auf diese krumme Summe gedeckelt sein soll ?

MfG
duck313

Hi!

Steht da nur „Tage“ oder „Arbeitstage“, evtl. sogar „Werktage“?

Was bekommen die Vollzeitkräfte an Urlaub, wie oft kommen sie in der Woche?

Bei 10 Stunden in der Woche komme ich da auf einen Stundenlohn von etwas mehr als 9 € - es mag ungewöhnlich sein, unüblich ist es zunächst aber mal nicht, ebenso ist es nicht falsch.
Werden die Überstunden denn extra gezahlt?

VG
Guido

Hatte ich ja geschrieben: 2-3 Tage. Das hängt davon ab, ob Kollegen ausfallen oder schlechtes Wetter ist etc.

„Arbeitstage“ steht dort.

Überstunden werden ausbezahlt. Die tatsächlich bezahlte Summe hat auch nichts mit dem Vertrag zu tun. Ich bin nur Neugierig :smile:

Hier hat es Berechnungsbeispiele:

mfG
duck313

OK - dann muss man anhand der tatsächlichen Arbeitstage einen Durchschnitt bilden, der dann als Grundlage genommen wird.

Aber

Ich wollte eigentlich wissen, ob die Vollzeitkräfte 5 oder 6 Tage in der Woche kommen.
Abhängig davon hättest Du dann nämlich über den Daumen gepeilt 2 Wochen oder nur etwas mehr als anderthalb Wochen Urlaubsanspruch bei 24 Arbeitstagen, die bei Vollzeit anfallen würden.

OK, bei jedem Personaler, Abrechner oder Steuerberater gehen die Alarmglocken an, wenn eine Unterschreitung des Mindestlohns im Raume steht, welche in der Regel genau so (durch falsche Überstundenberechnung) stattfindet - deshalb meine Frage.

Cool, wieder ein AG, der besonders schlau ist. War das nicht sogar Gastronomie o.Ä.?
Merke, der Zoll, die Betriebsprüfer Rentenversicherung und Finanzamt haben in den letzten Jahren enorm aufgerüstet, was technische Möglichkeiten angeht, solche „schlauen“ AG zu durchschauen.
Es geht dich zwar als AN erstmal nichts an, aber ich denke dann immer, dass solche AG auch gern bereit sind, ihre AN zu bescheißen, wenn sie es denn an anderer Stelle auch ohne Skrupel tun.
Und, natürlich zahlt der AN indirekt trotzdem mit, weil durch die Schwarzarbeit jedes Jahr enorme wirtschaftliche Schäden (2016 ca. 875 Mio €) entstehen.

Soon

Ach komm - er zahlt die Überstunden aus, kann also nicht soo verkehrt sein.
Man muss nicht immer gleich das Schlechteste unterstellen (auch, wenn es die Erfahrung anders lehrt) …

VG
Guido

Offiziell? So, wie ich das lese, eher nicht. Wenn Takima schreibt, dass das tatsächlich ausgezahlte Geld nix mit dem Vertrag zu tun hat.
@Takima , hast du mal eine Lohnabrechnung bekommen?

Ich habe es eher so verstanden, dass der Betrag im Vertrag das Maximum ist und die Stundenzahl eh nicht damit übereinstimmt.

Aber klar - man kann es auch anders lesen, jetzt, wo Du es sagst - ich glaube halt an das Gute im Menschen …