Hallo zusammen,
mal angenommen daß Arbeitsgericht hält eine Kündigung seitens des Arbeitgebers für Unrecht.
Wie schaut es aus mit dem Urlaubsanspruch des laufenden und des Vorjahres?
Das Arbeitsverhältnis wird im Sept. wieder aufgenommen, es müsste doch eigentlich der Anspruch auf die vollen 30 Tage Urlaub des aktuellen Jahres bestehen, oder?
Muß der Urlaub des Vorjahres auch ausbezahlt werden oder verfällt dieser?
MfG
Reinhold