Urlaubsanspruch nach kündigung

Achso - sorry!

Gestern stand da unten die Antwort noch, die zwischenzeitlich gelöscht wurde, welche ich dann jetzt nochmal nachgetragen habe.
Im BUrlG steht im § 4, dass der volle Anspruch nach (!) sechsmonatigen Bestehens des Arbeitsverhältnisses erworben wird.

Zwar ist die Zwölftelung im § 5 geregelt, allerdings greift hier keine der drei Möglichkeiten, weshalb im Umkehrschluss nicht gekürzt werden kann.

Wenn ich zu pampig war, bitte ich um Entschuldigung!

Gruß
Guido

1 Like

Hallo,

ich habe zum 01.07.2015 einen Folgevertrag auf der arbeit unterschrieben; der alte war auf 2 jahre befristet mit Probezeit. Der jetzige wieder auf zwei jahre ohne probezeit. Nun habe ich zum 31.08.2015 gekündigt, und hätte normal noch für das restliche Jahr 10,5 tage urlaub. Habe ich, wenn ja wieviele tage, noch anspruch auf resturlaub?

Vielen dank für Eure Hilfe,

annette

Hallo,

entschuldige bitte :smile:

Der zweite Vetrag gilt ab 01.07.2015 zwei Jahre, also bis 2017. Ich bekomme 25 Tage Urlaub im jahr. 25 Tage hatte ich aber auch im alten Vertrag stehen.

LG

Ohne Garantie:
Für den alten Vertrag, der bis Ende Juni gilt, bekommst du 6/12 von 25 Tagen (=12,5) und für den neuen Vertrag bekommst du für Juli und August 2/12 von 25 Tagen (=4,2).

16,7 Tage

Hier ein Link dazu.

Aber ich bin kein Experte.

Gruß

Hi!

Sorry, aber das ist totaler Blödsinn.

Gruß
Guido

Moin!

Etwas verwirrend: Dein 2. Vertag gilt ab 1.7.2015 bis zum Kündigungstermin 31.8.2015?

Dann müsstest du anteilig den Urlaub für diese 2 Monate bekommen. Da du leider nicht informiert hast, wieviel Tage Urlaub du pro Jahr hast, kann dir doch keiner sagen auf wieviel du nun Anspruch hast.

Und der Resturlaubsanspruch bezieht sich auf den vorherigen Vertrag?

Gib doch bitte genauere Auskunft.

Gruß Fo

@mufflosi

Es ist ein durchgehendes Arbeitsverhältnis, welches nach der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte beendet wird.

Wenn nicht für den einen Tag, der über den gesetzlichen Anspruch hinaus geht, explizit etwas anders geregelt ist, ist der volle Jahreanspruch entstanden.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html

Gruß
Guido

Ja natürlich weiß ich das.
Das BUrlG kennt keine Verträge sondern nur Arbeitsverhältnisse!

Guido

Und kannst du nur meckern oder weißt du es besser?

Der Urlaubsrechner im Internet kommt zum gleichen Ergebnis.