Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo zusammen. ich habe zum 01.02.2017 hin eine neue Stelle angetreten und bei meiner alten Firma nach 2 1/2 Monaten gekündigt.

Da ich noch in der probezeit war konnte ich keinen urlaub nehmen. habe jetzt endlich mit Erhalt meiner Unterlagen auch eine urlaubsbescheinigung bekommen, aus der hervorgeht das mir in diesem Zeitraum 6,5 Tage Urlaub zustanden.

Jetzt zum Kleingedruckten und meiner Frage:

In meinem Vertrag stand das ein Urlaubsanspruch erst nach dreimonatiger Beschäftigung besteht. Heisst das jetzt, das ich keinen Anspruch auf Auszahlung habe oder gibt es hier bei Kündigung eine Ausnahmeregelung oder wie kann ich das verstehen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der von Dir angesprochenen Vertragsklausel kann dazu nichts gesagt werden - insbesondere nicht, ob Du nicht die Worte „nehmen“ und „entstehen“ verwechselst.

&Tschüß
Wolfgang