Hallo Zusammen,
es geht um die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruches.
Ich freue mich über eure Bewertung bzw. Diskussion über folgenden Fall.
Arbeitnehmer tritt zum 10.03. in das Unternehmen ein und ist auch über das Jahr hinaus beschäftigt also die rechtliche Wartezeit von 6 Monate eingehalten. Sein Arbeitsvertrag unterliegt einem Tarifvertrag.
Es gibt für dieses Jahr kein Arbeitgeber zuvor.
Folgendes ist im Tarifvertrag vermerkt:
der Urlaub beträgt
im ersten Jahr 24 Arbeitstage
im zweiten Jahr 25 Arbeitstage
…
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Wie würdet Ihr den Urlaubsanspruch für berechnen?
Meine Berechnung: 20 Tage nach Mindesturlaubsgesetz plus 4/12*9 = 23 Tage