Urlaubsbegleitung Schwerstbehinderter

Hallo,
unser Sohn (44) hat in seinem Ausweis alle nur möglichen Kennzeichen(Folge einer Hirnstammblutung mit 33).
Kann mir jemand sagen, ob ihm für die jährliche Reise in einen Urlaub
eine finanzielle Untersützung bei den Kosten für einen Begleiter zusteht?
er bezahlt diesen Mann jetzt aus dem Ersatzpflegegeld, aber das ist dann schon zu einem großen Teil weg, und es für das ganze Jahr gedacht, wenn die Hauspflegekraft mal verhindert ist.
Auch für die Ferienwohnung gibt es vielleicht einen Zuschuß.
Ich möchte gern wissen, welche Rechte der Versicherte da hat. Die Kasse selber erzählt mir nicht alles…

Danke im vor aus, Rosine

Hallo, rosine, Gibt es bestimmt. Fährt der Sohn alleine oder mit einer Gruppe? Ihr müßt ja bestimmt für seine Unterbringung bestimmte Voraussetzungen haben. Erkundige Dich doch mal beim Sozialverband oder dem Sozialdienst kath. Männer. Die wissen mit Sicherheit mehr. LG wichtel

Hallo wichtel 54,

ja, er fährt alleine, bzw. ein Bekannter (ist gleichzeitig von der „Lebenshilfe“ 5 Std. wöchentlich zum Helfen da - Träger Sozialamt) fährt ihn hin und sie teilen sich die Ferienwohnung. Sie waren nun schon dreimal in dieser Wohnung in Ahlbeck und es gefällt ihm sehr gut.
Nur halt gibt es das finanzielle Problem der Bezahlung des Begleiters.
Mal sehen, was ich beim dem Sozialwerk der Kath. Männer erfahren kann. Also es wird aber kein Mann gebraucht, wohlgemerkt. Du meist sicher deren gut vorhandene Informationen.
Gebs jetzt gleich mal ein, ob es sowas im „religiösen“ Osten überhaupt gibt.

Erstmal lieben Dank von
Rosine

Ich würde mich bei sowas bei der Krankenkasse informieren.
Sicher kann man von einer Hauspflegekraft zu einer persönlichen Assistenz umstellen. Es existiert ja seit 2008 ein Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Das würde ich aber auf jeden Fall von den Trägern rechtlich abklären lassen.
Wenn der Bekannte bei der Lebenshilfe arbeitet, hat er da sicher auch Möglichkeiten …

http://www.bmas.de/portal/9266/persoenliches__budget

Hallo Olli007,
Danke für Deine Zeilen,
mit der Kasse habe ich schon vor einem Jahr gesprochen und auch geschrieben. Antwort: das muß aus der Ersatzpflege bezahlt werden, es gibt keinen Extrafonds dafür.
Unser Sohn ist geschieden, lebt nun als Schwerstbehinderter allein (die Scheidung wurde von der Ex verlangt). Ich als alte 74 jährige Mutter kann das nicht machen, ich fahre auch nicht mehr so lange Strecken Auto.
Auch unterwegs raus und auf Toiletten heben geht überhaupt nicht.
Aber Dein Tip wird befolgt, ich sprech die Frau von der Lebenshilfe mal darauf an!

Danke und Gruß, Rosine

Hallo, Wichtel,

ja, mach ich, erkundige mich bei den Kath. Männern!

Danke, Gruß, Rosine

Hallo Wichtel,

hier noch eine P.S.
Eine schöne kleine behindertengerechte Ferienwohnung bewohnt er für 14 Tage im Jahr in Ahlbeck. Die haben wir glücklicherweise für ihn gefunden, bin extra mal nach Usedom gefahren deswegen und auf die Suche gegangen (über Touristinformation).
Also das wär geklärt, nur den begleitende Mann ist praktisch ein Fremder, den er durch den Begleitdienst der Dresdner Verkehrsbetriebe kennengelernt hat und der jetzt in Harz 4 ist und sich dadurch was dazuverdient. Und er ist in Ordnung, gewissenhaft, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Ein Glücksgriff. Nur halt Geld braucht er auch…

Viele Grüße nochmal, Rosine