Hallo,
unser Sohn (44) hat in seinem Ausweis alle nur möglichen Kennzeichen(Folge einer Hirnstammblutung mit 33).
Kann mir jemand sagen, ob ihm für die jährliche Reise in einen Urlaub
eine finanzielle Untersützung bei den Kosten für einen Begleiter zusteht?
er bezahlt diesen Mann jetzt aus dem Ersatzpflegegeld, aber das ist dann schon zu einem großen Teil weg, und es für das ganze Jahr gedacht, wenn die Hauspflegekraft mal verhindert ist.
Auch für die Ferienwohnung gibt es vielleicht einen Zuschuß.
Ich möchte gern wissen, welche Rechte der Versicherte da hat. Die Kasse selber erzählt mir nicht alles…
Danke im vor aus, Rosine