Urlaubsboykott durch Kollegin

Hallo,
ich stehe derzeit vor folgendem Problem:
Ich möchte gerne schon jetzt im nächsten Jahr einen Urlaub planen, für den ich in den nächsten Tagen jedoch schon buchen müsste. Ich arbeite in einem großen Unternehmen, in meinem unmittelbaren Arbeitsumfeld muss ich mich jedoch für die Urlaubsplanung mit 2 Kolleginnen abstimmen. So weit so gut…

Ich habe meinen Kolleginnen meinen Urlaubsvorschlag unterbreitet, eine hat sofort zugestimmt. Die andere stellt sich leider an… Das heißt, sie überlegt gerade, ob sie zu diesem Zeitpunkt auch Urlaub nehmen möchte. Ich muss dazu sagen, dass diese Kollegin es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat mir mein Arbeitsleben schwer zu machen. Das jetzt im Detail zu erklären würde zu weit führen, auf jeden Fall boykottiert sie mich (und auch andere Kollegen) wo sie kann. Ich habe extra darauf geachtet, dass mein Urlaubswunsch in keine Ferienzeit fällt (da die besagte Kollegin ein schulpflichtiges Kind hat).

Da ich nun aber schnell buchen möchte/muss, möchte ich nun wissen, ob ich meiner Kollegin eine Frist setzen kann, innerhalb derer sie sich äußern MUSS. Meine Vorgesetzte besteht leider darauf, dass wir uns untereinander einigen, was ja leider nicht so einfach ist. Oder muss ich im Zweifel meine Vorgesetzte dazu bringen, eine Entscheidung für meine Kollegin zu treffen?

Ich weiß, viele Leute haben dazu eine Meinung, aber ich wäre dankbar für hilfreiche und vor allem qualifizierte Antworten.

Dann würde ich ihr tatsächlich eine Frist setzen - und sagen, dass Du sonst als Alternativzeit die Ferienzeit belegst :wink:

Beatrix

Hallo,

da macht es sich deine Vorgesetzte wirklich einfach!
Aber letztlich ist SIE es, die dir den Urlaub gewährt, nicht deine „böse“ Kollegin.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, und darauf läuft es ja wohl hinaus, muß SIE entscheiden.
Und dann nach entsprechenden Kriterien vorgehen.

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/3356_urlaubsanspruch-urlaub-ist-chefsache-als-arbeitgeber-entscheiden-sie-allein/

Dabei spielt allerdings ein besonders günstiges Urlaubsangebot keine Rolle.

Gruß Heinz

Hallo Heinz,
danke für die Antwort.

Ja, meine Chefin möchte wohl den Ärger nicht auf sich projizieren. Da nimmt sie lieber in Kauf, dass das Betriebsklima leidet… Diese Kriterien habe ich auch schon finden können, sogar noch ein wenig erweitert:

  • Hat der Mitarbeiter Kinder und kann er deswegen nur in den Schulferien verreisen? Wenn ja, wie viele Kinder hat er und wie alt sind sie? Hintergrund: Mit 16 Jahren fahren viele Kinder schon ohne Eltern in den Urlaub. (Kinder haben wir beide, nur sie hat ein schulpflichtiges Kind -> sollte aber ohne Relevanz sein, da ja keine Ferienzeit besteht und auch sonst nicht in einer besonders beliebten Urlaubssaison (Ende März bis Mitte April)
  • Wie oft wurde dem Mitarbeiter bereits zur beliebtesten Ferienzeit Urlaub gewährt? (Wir haben uns die Urlaubszeiten sonst immer ohne großes Theater geteilt)
  • Ist der Arbeitnehmer verheiratet und muss er sich deswegen mit seinem Ehepartner abstimmen? (Dieses „Problem“ :wink: habe nur ich, natürlich muss ich meine Urlaubsplanung mit meinem Mann abstimmen. Meine Kollegin ist alleinerziehend)
  • Wie lange ist der Mitarbeiter schon im Betrieb beschäftigt und wie erholungsbedürftig ist er? (Angestellt sind wir etwa gleichlang im Unternehmen, beide haben keinen Schwerbehinderten-Status o.ä.)

Wenn es danach ginge, wären wir also gleichgestellt.
Ich bin mir echt sicher, dass das Verhalten meiner Kollegin reine Schikane ist. Ich unterstelle ihr einfach mal, dass sie das jetzt aussitzen will und mir dadurch die Buchung nicht mehr möglich sein wird, weil mir jemand anderes zuvor kommt. Nun ist meine Frage eher:
Kann ich meiner Kollegin eine Frist setzen? Also bspw.: „Wenn Du Dich nicht bis Freitag geäußert hast, werte ich das als stillschweigende Zustimmung.“?

Hallo Beatrix,
danke für Deine Antwort!
Kennst Du Dich evtl. mit Fristen aus? Könnte ich ihr bspw. sagen: „Wenn Du Dich nicht bis Freitag geäußert hast, werte ich das als stillschweigende Zustimmung.“?
Ich denke nämlich, dass meine Kollegin das aussitzen und mir dadurch die Buchung versauen will, weil mir jemand anderes zuvor gekommen ist (ist aber reine Mutmaßung :wink:).

Hallo

die Antwort von Beatrix ist kompletter quatsch. Du als AN kannst Deiner Kollegin keine rechtswirksame Frist setzen.
So was kann allein der/die für die Urlaubsgewährung zuständige Vorgesetzte machen. Wenn diese nicht handelt, hast Du kein Instrument, eine deartig frühe Urlaubsgewährung zu erzwingen.

&Tschüß
Wolfgang

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Das mit den Vorgesetzten ist so eine Sache. Wenn er/sie hinter der Kollegin steht wird natürlich nur auf diese Rücksicht genommen. Da hast Du schlechte Karten (ich weiß von was ich spreche).

Aber auch wenn Du den Urlaub genehmigt bekommst, kann ihn Dein Chef immer noch 2 Tage vorher oder aber auch wenn Du schon Urlaub hast streichen. Darf er zwar nicht, hat aber für Dich sicher Konsequenzen (Kündigung!!!).

Ich hab die Erfahrung gemacht - nichts buchen - sich nach den anderen richten und am besten ganz auf Urlaub zu verzichten

Hallo GigiSe,

so einfach ist es für den Arbeitgeber ja nicht. Er kann/darf nicht einfach so den genehmigten Urlaub streichen und jemanden aus solchen Gründen kündigen. Es gibt da relativ genaue Vorgaben an die sich auch der AG halten muss. Da kenne ich mich schon genau aus ;). Falls es Dir mal so gegangen sein sollte, tut es mir leid. Vielleicht hätte Dir ein Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Recht verschaffen können. Auf jeden Fall sollte man nicht alles so hinnehmen und sich auch mal gegenüber seinen Kollegen und Vorgesetzten durchsetzen.

Ich habe mittlerweile meinen Urlaub gebucht (meine Kollegin hat letztendlich zugestimmt) und mache mir keinerlei Sorgen, dass mein Urlaub wieder gestrichen wird. Ich arbeite in einem Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und bin sicher in meiner Urlaubszeit ersetzbar…

Viele Grüße, Jule