Urlaubsentgeldrückforderung

Hallo,
ich habe folgenden Fall!
Ich habe zum 30.09 gekündigt und habe meinen Jahresurlaub schon für das gesamte Jahr bekommen. Nun fordert die Firma für drei Monate das Urlaubsentgeld zurück. Im Manteltrifvertrag steht das sie es nicht fordern können, im Arbeitsvertrag steht allerdings folgendes „Überzahlung und Vergütung: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, der Firma zu viel gezahlte Vergütungen jeglicher Art einschließlich Forderungen aus unrichtigen Abrechnungen von Steuern, Sozialversicherungen und ähnlichen an die Firma zurück zu zahlen, essei den die Firma hat die unrichtige Abrechnung grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten“!
Nun meine Frage ist die Forderung wirklich rechtens da mir ja der Urlaub von der Firma gegeben wurde.
Ich danke für Antworten.

MFG
Daniel Bajohr

Hi!

Das ist - vorausgesetzt, Du hast nicht erst nach dem 01.03.2015 angefangen - zunächst mal genau das, was einem Arbeitnehmer analog § 4 BUrlG in Verbindung mit § 5 BUrlG zusteht.

Aus § 5 BUrlG geht hervor, wann eben nicht der gesamte Jahresanspruch gewährt werden muss.
Trifft keiner der Dinge zu, gibt es den vollen Anspruch auf zumindest die gesetzlichen 4 Wochen.

Es KANN wirksam vereinbart werden, dass der übergesetzliche Teil anders behandelt wird.
Es jedoch kann dir niemand ohne Kenntniss der wortgetreuen vertraglichen Vereinbarung beantworten, ob das dann hier zutreffend ist.
Wenn es allerdings vertraglich nicht explizit mit dem übergesetzlichen Urlaubsanteil formuliert ist, wird eine Rückzahlungsklausel von jedem Arbeitsgericht kassiert.
Sollte die zitierte Klausel alles zum Thema sein, reicht das für eine Rückforderung nicht aus.

VG
Guido