Urlaubsentgelt Anspruch

Frage in die Runde.
im März 2022 ist unsere Firma einem Vollbrand erlegen, seitdem sitze ich Zuhause bei vollem Gehalt. ( Betriebsunterbrechungsversicherung )
Mein Chef möchte auch nicht mehr die Firma aufbauen.
Jetzt ist es so, das ich eine neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt zum 01.Sep. 2022 antreten kann.
Eine Kündigung meinerseits habe ich schon geschrieben und eine Kündigungsfrist hat mein Chef weggelassen, da Er mir keinen Stein in den Weg legen will.
Soweit sogut.

Jetzt habe ich noch 26,5 Tage Resturlaub. Muss mein Chef mir Urlaubsentgelt bezahlen???
Urlaubsgeld wie auch im Arbeitsvertrag hat Er bezahlt, aber was ist mit den 26,5 Tagen Restanspruch vom Urlaub?
Eine mündliche wie auch schriftliche Freistellung hat es nie gegeben, ( Wir waren ein Kleinbetrieb unter 10 Mitarbeiter )
Die letzte Aussage von meinem Chef war, Ihr hatte ja lange genug frei.

Meine Frage, nach Gesetzt steht mir doch das Urlaubsentgelt von 26,5 Tagen zu, oder nicht?
Selbst bei einer widerruflichen Freistellung würde der Resturlaub ja auch nicht angerechnet werden, siehe Rechtsprechung.

Bitte um Ratschlag

Lustiges Argument, denn dafür hat ja scheinbar die Versicherung gezahlt, nicht er.
Das Urlaubsgeld müsste wohl aus seiner Kasse kommen.

Gruß,
Steve

Hi, ja klar, das Urlaubsgeld kommt von Ihm.
Aber mir ging es jetzt um das Urlaubsentgelt, sprich die Restlichen 26,5 Tage.

Die Tage seit Kündigung bis zum 31.8. musst Du aber abziehen, die sind sozusagen abgegolten, was dann noch übrig ist muss in Geld ausbezahlt werden.
der Resturlaub soll immer in Tagen genommen werden vor Kündigung, eine Ausbezahlung ist die Ausnahme.

MfG
duck313

Hi, ich hab zum 31.08 gekündigt um so ab dem 01.09 meine neue Stelle anzutreten.
Kündigung zum 31.08 ist soweit kein Problem da auch auf die Kündigungsfrist beidseitig verzichtet worden ist.
Wenn ich dich richtig verstehe, hätte ich doch keine Urlaubstage in Abzug zu bringen, oder?

Sehe ich so, dass Du betriebsbedingt zur Zeit gar nicht arbeitest hat damit nichts zu tun.

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Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Da du dauerhaft den Lohn bekommen hast, gibt es keine zusätzliche Lohnfortzahlung.
Das Urlaubsgeld jedoch ist eine zusätzliche Zahlung, die dir auf Grund der Argumentation des AG entgehen würde.
Wieviel Tage Urlaub stehen dir jährlich zu, was sagen Arbeits- und Tarifvertrag zum Urlaubsgeld?

Und dann wird @Albarracin sich hoffentlich nachher melden und dir helfen.

Hi, das Urlaubsgeld ist ja eine freiwillige Angelegenheit des AG. Das Urlaubsgeld hat er ja auch bezahlt.
Das Urlaubsentgelt bezieht sich doch auf die Resturlaubstage die dann ausbezahlt werden, blöd gesprochen.
Wenn ich noch einen Resturlaub von 30 Tagen habe, diesen aber nicht abbauen konnte vor ausscheiden aus der Firma, müssen doch die 30 Tage finanziell ausbezahlt werden.

Hallo,

sofern in Deinem Arbeitsvertrag das sog. „Betriebsrisiko“ gem. § 615 Satz 3 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
nicht rechtswirksam „abbedungen“ (ausgeschlossen) war, trägt der der AG dieses Risiko allein - unabhängig davon, ob er sein Risiko ganz oder teilweise versichert hat.
Erholungsurlaub zählt nicht zu den Ansprüchen, die der AG gem. § 615 Satz 2 BGB gegenrechnen darf.

Anders sieht es aus bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei einer sofortigen Freistellung durch den AG infolge einer Kündigung dürfen Urlaubsansprüche vom AG grundsätzlich angerechnet werden. Alles, was an Urlaubsansprüchen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht „genommen“ werden kann, muß dann „abgegolten“ (ausbezahlt) werden.
Dies folgt aus § 7 Abs. 4 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&tschüß
Wolfgang