Urlaubsflieger überbucht

Hallo!
Urlaubsflieger war überbucht. Wir wurden auf den nächsten Tag umgebucht.
Um den Ausfall ersetzt zu bekommen googelt man und kommt an einen spezialisierten Anwalt, der einem glauben macht dass das alles kein Problem sei.
Es folgen Anwaltskosten und am Ende passiert nichts.
Obwohl die Fluggesellschaft ihren Fehler bestätigt, passiert wohl nur etwas wenn man klagt.
Also noch mehr Kosten.
Jetzt ist die Aussage vom Anwalt da, dass die Fluggesellschaft das auch zahlen muss wenn wir Recht bekommen.
Das kann ich aber irgendwie nicht ganz glauben. Oder ist das wirklich so?

Viele Grüße
Klaus

Hallo,

ich bin nicht sicher, warum sich hier noch niemand eingeschaltet hat, der Ahnung vom Juristiscchen hat.
Aber vielleicht bringt mein Post deine Frage in Erinnerung.

Ob du wirklich klagen musst, kann ich nicht beurteilen.
Aber: wenn du einen Prozess führst und gewinnst, dann muss die gegnerische Seite auch deine Rechtsanwaltskosten zahlen.

Grüße
Siboniwe

Hallo,

handelte es sich um eine Pauschalreise oder wurden Flug und sonstige Dispositionen getrennt gebucht ?

&Tschüß
Wolfgang

Ja - Pauschalreise.

Dann ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner und die Fluggesellschaft deren Erfüllungsgehilfe. Sprich du müsstest nach meiner Kenntnis den Veranstalter vor Gericht ziehen.

Lasse mich aber gerne von etwas anderen überzeugen.

Hallo!
Zur allgemeinen Weiterbildung kann man sagen dass der Richter der Meinung sein kann dass heutzutage jeder wissen müsste, dass man dafür keinen Anwalt braucht. Dass die Anwaltskosten von der Gegenpartei übernommen werden müssen kann also vom Richter somit abgewehrt werden.
Der Streitwert muss von der Gegenpartei erstatt werden - das ist klar.
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Nun gibt es aber eine neue Frage.
Und zwar könnte der Anwalt der Meinung sein er müsste auch noch Zinsen fordern (Größenordnung 20 €). Naja wieso nicht. Soll er machen, könnte man meinen.
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Scheinbar das aber die Fluggesellschaft so reizen dass sie sogar in Berufung geht.
Was ist dann die Konsequenz? Der Anwalt stellt schonmal eine erneute Rechnung weil er einen ja weiter vertreten muss.
Kann man das Ganze jetzt einfach ignorieren - es wird sich ja bestimmt im Sand verlaufen?
Sowas kann doch nur ein schlechter Witz sein.
Was kann schlimmstenfalls geschehn?

Viele Grüße