Urlaubsgeld bei Krankheit

Schönen guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, ich bin Dachdecker von Beruf und bin ende März an einem Bandscheibenvorfall erkrankt.

War ab da an Krankgeschrieben bis Anfang September, und habe dann auf Ärztlichenrat hin gekündigt, mein ehmaliger Chef hat mir jetzt meinen Urlaub ausgezahlt und zwar nur 6,5 Tage.

Meine frage, werden die Urlaubstage nicht auch bei Krankheit weitergezählt?

Und ich hatte es schon öfter gehört, das wenn man in der zweiten Jahreshälfte kündigt der Urlaub trotzdem bis ende des Jahres angerechnet wird, stimmt das?

Bin für jede hilfe dankebar!

LG

Hallo

Hat der Arzt wirklich geraten, zu kündigen? - Der ist wohl mit dem Arbeitgeber befreundet …
Kriegst du nicht eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn du selber kündigst?

Das verstehe ich irgendwie nicht. Inwiefern sollen Urlaubstage weitergezählt werden, während man krank ist?
Urlaubsmäßig zählen Krankentage so wie Arbeitstage. Den Urlaub kann man vor oder nach der Krankheit nehmen, aber nicht währenddessen. Während man krankgeschrieben ist, werden keine Urlaubstage verbraucht.

Nein dann bekommt man keine Sperre, warum sollte der Arzt mit dem Chef befreundet sein?

Und genau darum geht es ja ich konnte keine verbrauchen, habe aber nur 6,5 Tage ausgezahlt bekommen, obwohl es wenn ich die Krankheitsmonate dazu rechne mir 11 Tage fehlen würden!

Ich hätte gedacht, dass der Arzt einen krankschreibt oder bestimmte Tätigkeiten untersagt, wenn die Tätigkeit einem aus gesundheitlichen Gründen nicht zuträglich ist, und nicht, dass man selber kündigen muss. Aber ok, wenn es nicht so ist, dann eben nicht.

Was den Urlaub betrifft, so habe ich eine Kollegin, die war fast das ganze Jahr über krank. Dann kam sie arbeiten und musste nach relative kurzer Zeit direkt wieder ihren Urlaub nehmen, da sie noch den gesamten Urlaub offen hatte.

Also, wenn der Arbeitgeber den Urlaub einfach mit den Krankentagen abgelten will, so ist das nicht rechtmäßig.

Erst mal eine Richtigstellung der Begrifflichkeiten. In der Überschrift schriebst du von Urlaubsgeld, richtig ist aber nach deinem Posting Urlaubsentgelt.
Der Jahresurlaub ist arbeitnehmerbezogen, d.h., dass du deinen Jahresurlaub auch bei verschiedenen Arbeitgebern nehmen kannst, aber nicht doppelt. Gerade wegen dieser ziemlich verzwickten Geschichte zwölfteln viele Arbeitgeber den Urlaub bei Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Prinzipiell ist es richtig, dass der komplette Jahresurlaub nach 6 Monaten sg. Wartezeit erworben wird. Scheidest du nach den 6 Monaten aus, hast du Anspruch auf den kompletten Urlaub. Deine Arbeitsunfähigkeit ist hier nicht von Bedeutung. Der Urlaub muss abgegolten werden, wenn es nicht möglich ist, ihn zu nehmen. Die ständige Rechtssprechnung geht hier aber vom Mindesturlaub lt. BUrlG von 24 Werktagen aus. Solltest du also mehr Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag haben, werden trotzdem nur die 24 Werktage abgegolten.
Die 6,5 Tage aus deiner Frage sind auf jeden Fall komplett falsch.

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