Urlaubsgeld bei längerer Krankheit

Wie würdet Ihr folgenden Fall beurteilen:

In der Firma wird das zusätzliche Urlaubsgeld (50% von normalen Verdienst) gemäß Tarifvertrag monatlich gezwölftelt ausbezahlt.

Jetzt wurde ein Mitarbeiter in 2013 längerfristig krank. Er kam über die 6 Wochen Entgeltfortzahlung hinweg und erhielt bis Dezember gemäß Tarifvertrag einen Differenz zwischen seinem letzten Nettoentgelt und dem von der Krankenkasse bezahlten Krankengeld. Ebenfalls wurde bis Dezember dem Mitarbeiter das anteilige Urlaubsentgelt bezahlt.

Seit Januar 2014 entfällt auch die tarifliche Zuzahlung des oben beschriebenen Differenzbetrages.

Der Mitarbeiter hat noch von seinen 30 Tagen Urlaub aus 2013 19 Tag in das Jahr 2014 übertragen.

Der Mitarbeiter beginnt im März bis 30.3.14 mit der Wiedereingliederung.

Wie verhält es sich jetzt mit zusätzlichem Urlaubsgeld? Was muss oder auch nicht bezahlt werden, was passiert mit den 19 Tagen Resturlaub? etc.

Über Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank!