Das ist auch irgendwie eine komische Befristung. Und was steht wörtlich zum Thema Kündigungsfristen drin? Denn standardmäßig nach § 622 BGB gilt: „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
Eventuell, weil ich nicht weiß, wie das bei Anschlussverträgen ist, die befristet sind, könnte auch das gelten: "Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,"
Ich hoffe, dass @Albarracin etwas dazu sagen kann. Aber vielleicht klärt sich das auch, wenn du noch schreibst, was eben im Vertrag zu Kündigungsfristen steht.
Zählen nämlich die vorherigen Verträge dazu, dann ist 1 Monat wahrscheinlich, sonst wären es vier Wochen, und da könntest du am am 1.10. noch kündigen.