Urlaubsgeld

Hallo an alle!
Weiß jemand bescheid,wie es mit der Urlaubsausbezahlung richtig ist?
Bin seit 8Monaten krank und habe Resturlaub für dieses Jahr von 35 Tagen.
Über eine Email vom Arbeitgeber erfuhr ich,das dieser pro Tag 17€ zahlen will.Also 17 mal 35
Hat da mein Arbeitgeber das Recht auf seiner Seite?Ist mir ein Rätsel,wie er auf diesen Tagessatz kommt.
Vielleicht weiß jemand was.
LKW Fahrer/Monatsgehalt/Tarif:bayr.Transportgewerbe
Danke an alle Wissenden!!!
GRUSS

Gehalt der letzten 3 Monate / 63 ?
(Durchschnitt der letzten 3 Monate)
So ists jedenfalls bei meinem Betrieb.

Moin,

prinzipiell ist eine Urlaubsabgeltung nur vorgesehen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und eine Urlaubsabgeltung in natura nicht mehr möglich ist, siehe § 7 Abs. 4 BUrlG.
Wenn du länger krank bist, verfällt der Urlaubsanspruch nicht sofort, sondern erst nach 15 Monaten, siehe Schultz/Hoff, nach Anspruch.

Die Urlaubsabgeltung, über die wir hier sprechen, die tatsächlich dem BUrlG widerspricht, würde sich nach dem Verdienst der letzten 3 Monate, die „normal“ verdient würden, berechnen. D.h., man schaut sich den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate (ohne Krankengeld) an und bricht diesen Verdienst auf den einzelnen Tag bzw. Stunde runter.

Die 17€, die hier pro Tag gezahlt werden sollen, funktionieren auf keinen Fall, soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster.

Vielleicht lädtst du mal die mail hoch, persönliche Daten geschwärzt, damit man sehen kann, was der AG genau geschrieben hat.

So, wie es jetzt im Moment ausschaut, ist diese Geschichte ein gefundenes Fressen für jedes Arbeitsgericht.

Data

Wie kommst du denn auf 63? 21 Arbeitstage pro Monat?
Wenn es bei euch so gemacht wird, ist es falsch.

Data

Quellen: Entgeltfortzahlungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz.

Moin,

schrieb er denn nun „Urlaubsgeld“, „Urlaubsentgelt“ oder „Urlaubsabgeltung“?

Urlaubsgeld ist das ZUSÄTZLICH bezahlte Geld, das kann tariflich geregelt sein, eine freiwillige Leistung des AG sein oder „betriebliche Übung“.

Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs.

Und die Abgeltung ist der finanzielle Ausgleich für nicht genommen Urlaub.

17€ pro Tag kann m.E. allenfalls als Urlaubsgeld in Frage kommen.
Als Abgeltung vielleicht für einen Job weit unter der Minijob-Grenze, z.B. einer 5-Tage Woche mit 2h täglich, die jeweils mit Mindestlohn bezahlt wurden.

Du hast sicher recht mit deinen Ausführungen.
Mit „63“ meinte ich genau genommen die Anzahl Arbeitstage der letzten 3 Monate - zwecks Durchschnitt.
Wie X_Strom schrieb, kann es sich bei 17€ / Tag nicht um UrlaubsENTgelt sondern um das zusätzliche UrlaubsGeld handeln.
35 Tage Resturlaub? Wo gibts soviel Urlaub? Kann Gregor für die 8 Monate Krankheit vollständigen Urlaub beanspruchen?
Für die 8 Monate Krankheit zahlte ab der 7. Woche (?) die Krankenkasse das Entgelt?
Fragen über Fragen… eigentlich wollte ich meinen Beitrag wieder löschen. Ging aber nicht mehr.
Danke, dass du es richtig gestellt hast.

Nunja, genau dafür gibts ja die beiden Gesetze, wegen des Durchschnittes.
Ich meine das übrigens ernst, wenn es bei euch so läuft, ist es nicht in Ordnung.

Data

PS Ich bin immer wieder negativ fasziniert, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht. Wir sind hier zwar im Zivil- und nicht Strafrecht, aber wenn ich mir nur die Postings der vergangenen Monate anschaue, wird mir himmelangst. Und wenn ich mir dann die Berichte meiner (erwachsenen) Schüler anhöre… Wahnsinn, womit AG hierzulande durchkommen!

PPS Ich wars nicht mit negativ!

3 Like

hallo,

die EuGH-Rechtsprechung gilt aber nur für den gesetzlichen Urlaubsanteil.
Wenn der UP von 35 Tagen schreibt, wird davon einiges über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen. Dafür gilt dann „Schulze/Hoff“ nicht.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Stümmt, danke für die Erläuterung.

Huhu,

… wobei die 21-Tage-Rechnung jetzt nicht so wahnsinnig negativ für den Arbeitnehmer sein dürfe, da mit Ausnahme des Februar jeder Monat mindestens 21 Arbeitstage hat …

VG
Guido

Hallo,

Das kann zB durchaus möglich sein, wenn der Urlaub in Kalendertagen gerechnet wird, was bei unregelmäßigen Arbeitstagen sinnvoll ist.
Dann wären das 5 Wochen.

Der Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub entsteht im ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis an jedem 01.01. in voller Höhe - unabhängig von Arbeitsfähigkeit.

&Tschüß
Wolfgang

Die 17€ pro Tag schon :wink:

Hast du auch die diversen Feiertage auf dem Schirm, deren Entgeltfortzahlung nicht zur Ermittlung des Durchschnittslohnes herangezogen wird? Im Oktober wären es 20 AT und im Dezember nur 19 AT.

Data

Naja, das sind für mich Arbeitstage …

Und spätestens jetzt wären wir auch nicht mehr bei Berechnung der Abgeltung lt. Arbeitstagen.
Ist auch egal, weil der UP scheinbar zufrieden mit den Antworten ist und auf Nachfragen nicht antwortet. Mich würde wirklich mal der Inhalt der Mail interessieren.

Hallo nochmal und Danke für Euer Wissen.War leider ein paar Tage nicht im Hause.Für mich ist alles geklärt nach einen pers.Gespräch mit AG.
Hat sich verschrieben und nicht richtig formuliert.Ich wollte via www. bei Euch nachfragen,ob sowas möglich ist.
Habe gelernt:Urlaubsgeld/Urlaubsentgeld/Urlaubsabgeltung.
Wollte bei AG nicht nachfragen,da sich bald einiges ändert.
Also bei den 17€ handelt es sich um das Urlaubsgeld für die Urlaubstage,das er zusätzlich wegen Tarif bezahlen muss.Urlaubsabgeltung passt dann bei Urlaubsauszahlung.Ca.Tageslohn mal Urlaubstage.
Geklärt.
Danke nochmal!!!