Urlaubssperre und Kind ist auf dem weg

Hallo zusammen,

ich habe folgendes „Problem“:

Die Firma in der ich arbeite hat für das nächste Jahr schriftlich eine Urlaubssperre für ca. 6 Wochen ausgehängt 1.5.16-12.6.16. In dieser Zeit erwartet meine Freundin das 2te Kind von mir (erstes Kind ist zum vorrausichtlichen Geburtstermin ca 1 1/2 Jahre alt). Daraufhin habe ich mit der Geschäftsführung gesprochen und um 3 Wochen Urlaub nach Geburt des 2ten Kindes gebeten.Die Antwort der Geschäftsführung war sehr schwammig. Zum ende des Gespäches wurde mir aber zu verstehen gegeben das die Urlaubssperre bindend sei.

Kann man dagegen etwas machen bzw. ist die Urlaubssperre überhaupt Rechtskräftig wenn ich sie nicht Unterschrieben habe?

Ich möchte ungern meine Freundin in den ersten schweren 3 Wochen allein lassen.

Hallo,

um mal aus dem Urlaubsgesetz zu zitieren:

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Was spricht denn gegen Elternzeit? Darauf hat man einen gesetzlichen Anspruch: bei rechtzeitiger Information darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht verweigern.

Gruß
C.

das wäre eine option die man in betracht ziehen kann,danke vorab für den denkanstoß.

nur leider lässt unsere finanzielle lange nicht zu das ich in elternzeit gehen kann.

wenn ich das richtig verstehe heist das so viel das mein arbeitgeber in diesem fall auch unter den besonderen umständen meiner seits zu 100% im recht ist?

Das erste Kind ist unter 12, und wenn deine Frau nach der Entbindung nicht in der Lage ist, den Haushalt zu versorgen, hast du das Recht, über deine Krankenversicherung als Haushaltshilfe zu fungieren.

Vielleicht kannst du das geltend machen:

das ist auch eine gute option. wo aber noch die frage der vergütung offen bleibt. wird das als normaler urlaub gezählt oder eine art „beschäftigungsverbot“?

Vor allem: falsch was?

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber beim Elterngeld fehlt am Ende weniger als ein Drittel eines Monatsgehaltes (sofern Du nicht einen Anspruch in Höhe der Maximalförderung hast) - also allenfalls ein paar hundert Euro. Wenn Euch diese schon in Bedrängnis bringen, werden die nächsten Jahre sicherlich kein Zuckerschlecken.

Sofern der Einkommensverlust allerdings ein Problem ist, weil Dein Elterngeldanspruch 1.800 Euro beträgt und das Gehalt deutlich höher ist, dann könnte man sich die Versicherungsbedingungen einer eventuell vorhandenen privaten Krankenversicherung genauer anschauen. Im Krankentagegeldtarif verstecken sich gelegentlich Leistungsansprüche im Falle des Eintritts eines Nachwuchses (gekoppelt an den Anspruch auf Elterngeld).

So sieht es aus. Nachwuchs ist nun einmal das Privatvergnügen der Mitarbeiter und wenn betriebliche Gründe eine Urlaubssperre notwendig machen, gilt das auch für Urlaub für den Zeitraum nach der Entbindung. Ein solcher Urlaub zählt nun einmal nicht mehr als ein Urlaub für eine Weltreise, eine Schönheitsoperation oder eine Hausrenovierung - auch wenn man das als werdender Vater mutmaßlich anders sieht.

Gruß
C.