Hallo Experten!
Ein Arbeitgeber gewährt im Arbeitsvertrag einen jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Urlaubstagen.
Ergänzt mündlich, dazu kämen aber noch die alljährlichen Betriebsferien, die meist 4 Tage entsprechen, obenauf. Diese 4 Tage würden aber nicht im Arbeitsvertrag geregelt, da Betriebsferien im Arbeitsvertrag allgemein nicht geregelt würden.
So etwas habe ich noch nie gehört/gelesen. Wenn Betriebsferien gemacht werden, minimieren sie doch die Urlaubstage des „Urlaubskonto“?!
Müssten im Arbeitsvertrag nicht 28 Urlaubstage formuliert werden?
Einfach zu sagen, die Betriebsferien kommen dann noch obenauf, ohne dies schriftlich zu regeln, öffnet der Willkür Tor und Tür.
Oder liege ich da falsch?
Gibt es hierzu einen konkreten Paragraphen, der dieses Beispiel löst?
Via Google habe ich keine passenden Hinweise gefunden.
Ich freue mich über Eure Meinung und Hinweise!