Hallo, wir haben bei uns in der Firma ein Tool zur Erfassung von Arbeitszeit. Hierfür geben wir an wie viele Stunden wir pro Projekt aufgebracht haben an, mit der jeweiligen Tätigkeit. Da viele Mitarbeiter sich immer etwas schwer tuen diese Regelmäßig und Unmittelbar einzutragen, bzw. viele diese immer am Wochenanfang bzw Wochenende Rückwirkend für die Woche nachzutragen gehen den Arbeitgeber manchmal die eine oder andere Information verloren. Nun hat der Arbeitgeber uns Angedroht das wer die Zeiterfassung 2 mal Versäumt einen Urlaubstag entzogen bekommt. Darf das der Arbeitgeber einfach so machen?
Weder „einfach so“ noch überhaupt.
Hallo,
so etwas nennt man „Betriebsbuße“.
So etwas darf als Eingriff in das Individualarbeitsrecht nur auf Grundlage eines Arbeitsvertrages, eines geltenden Tarifvertrages oder aber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat verhängt werden, da sie dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Die Rechtsprechung hat dazu entschieden, daß wegen der Mitbestimmungspflichtigkeit gefolgert werden kann, daß in einem Betrieb ohne Betriebsrat Betriebsbußen grundsätzlich unzulässig sind, sofern sie nicht in einem anzuwenden Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag verankert sind.
In diesem Fall bleibt dem AG nur das Instrument der Abmahnung.
Allerdings können Urlaubstage, die vom AG über den gesetzlichen Anspruch hinaus gewährt werden, auch grundsätzlich Gegenstand von Betriebsbußen sein.
&Tschüß
Wolfgang
Nachfrage: Z.B. die Geschichte mit den Fehltagen? Pro eine Woche weniger krank, ein Tag Urlaub mehr?
Data
Hallo,
wenn zusätzliche freie Tage für „nicht-krank-melden“ gewährt werden, ist das grundsätzlich möglich. Das hat aber nichts mit Betriebsbußen zu tun.
By the way: Alle einschlägigen Untersuchungen zeigen, daß der Versuch der Beeinflußung von Fehlzeiten allein durch Bonussysteme mittel- bis langfristig völlig wirkungslos ist.
&Tschüß
Wolfgang