Guten Tag liebe Forumgemeinde.
Bei dem folgende Passus im Arbeitsvertrag kann der Urlaub auf das nächstes Jahr (bis 31.03) übernehmen werden:
Das Unternehmen gewährt dem Mitarbeiter zusätzlich einen Urlaubsanspruch von 2 weiteren Wochen/Jahr. Für diesen zusätzlichen Urlaub gilt abweichend von den rechtlichen Vorgaben für den gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch im Jahr des Beginns und des Endes des Arbeitsverhältnisses für jeden weiteren Monat der Beschäftigung zu 1/12 entsteht, und dass der Urlaubsanspruch nach Ablauf des Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz auch dann verfällt, wenn der Urlaub bis dahin wegen Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters nicht genommen werden kann.
Dies bedeutet doch im Umkehrschluss dass dieser zusätzliche Urlaubsanspruch erst nach Ablauf des Übertragungszeitraums entfällt, egal ob Arbeitsunfähigkeit oder sonstiges vorliegt.
Besten Dank
Viele Grüße
Marco