Der Arbeitgeber will, dass der Resturlaub 2024 noch in diesem Jahr abgegolten wird . Sofern jemand keine Zeiträume aufgibt, will er den Urlaub zuweisen. In der Firma herrscht Personalmangel und es ist gerade Hochsaison. Ist das okay?
Vielen Dank für Feedback.
Shy
Hallo,
das Gesetz meint dieses:
„Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“
Und weiter:
„Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.“
Man kann erkennen, dass das primär aus Sicht der Arbeitnehmer Schutzklauseln sind, d.h. der Urlaub soll in dem Jahr genommen werden, in dem er dem AN auch zusteht und der AG darf den Urlaub nicht wild durch die Gegend schieben, weil es ihm gerade passt.
In der Frage geht es aber darum, dass der AG will, dass der Urlaub im entsprechenden Jahr genommen wird und damit hat er das Gesetz auf seiner Seite. Dass dadurch evtl. personelle Engpässe oder andere betriebliche Probleme verursacht werden, hat der AG zu vertreten. Der AN kann damit schwerlich argumentieren, weil das Thema schlichtweg nicht in seinen Verantwortungs-/Aufgabenbereich fällt.
Gruß
C.
Abgelten heißt, dass kein Urlaub gemacht wird, sondern man statt dessen Geld bekommt.
Das meinst du doch nicht, richtig?
Auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Gute Frage, da muss ich mich nochmal informieren, wie da die Vorstellungen des AG sind.
Ich meinte an sich Urlaubstage nehmen und nicht in Geld auszahlen lassen. Könnte der AG
das auch einfach auszahlen ?
Gruß
Shy
Hallo,
eine Auszahlung des Urlaubs ist nur unter der Voraussetzung des § 7 Abs. 4 BUrlG
zulässig, den @C_Punkt schon verlinkt hatte.
&tschüß
Wolfgang