Vier-Augen-Prinzip bei fummeligen Zeitkonten
Servus,
Ist das rechtens, ich denke das muss doch der AG im Auge behalten.
keine Sorge, das tut er auch. Grad bei fummeligeren Rhythmen, wo es öfter mal zu einem „Gleittag“ oder „Abbummeln“ kommt, ist es ganz zweckmäßig, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer engmaschig drüber abstimmen - stell Dir mal vor, Du müsstest Dich morgen mit jemandem aus dem Personalbüro darüber einigen, ob der 17. Juni 2014 jetzt Urlaubstag oder abgebummelt war - Du wüßtest nicht einmal mehr, ob Du da nicht gearbeitet hast, und der andere hätte alles auf Anhieb auf dem Bildschirm: Ziemlich unfaire Verteilung der Waffen, finde ich.
Probier einfach mal aus, was passiert, wenn Du Deine eigene Urlaubsstatistik doppelt führst: Einmal für Dich selber, in dem Du alles so einträgst, wie es stimmt (das solltest Du sowieso machen, zur Kontrolle der Abrechnungen) und einmal zum Vorlegen, wo dann, sobald 2014er Resturlaub alle ist, durchgehend jeder einzelne freie Tag als „Zeitausgleich“ ausgewiesen ist und überhaupt kein Urlaubstag verbraucht wird.
Du wirst sehr schnell sehen, dass das ganz gut im Auge behalten wird, was Du da machst.
Schöne Grüße
MM