Urnenbeiseitzung

Guten Tag, mein Vater ist nun verstorben. Sein ausdrücklicher Wunsch zu Lebenszeiten war, dass er verbrannt wird und dass die Trauerfeier in der Kirche stattfindet und das sein allerbester Freund, seine Urne von der Kirche zum Friedhof trägt. Unsere zuständige Seelsorgeeinheit umfasst mehrere Gemeinden. In einer Gemeinde ist dies so in diesem Rahmen auch möglich. Jedoch unser Pfarrer hat beschlossen, dass die Urne nicht mit in die Kirche darf, sondern auf dem Friedhof sein muss. Ich würde so gerne den letzten Wunsch meines Vaters erfüllen. Jedoch verweigert dies unser zuständiger Pfarrer. Aus diesem Grund möchte ich nun fragen, ob dies das Recht des Pfarrers ist, es in einer Gemeinde zu erlauben und in der anderen Gemeinde zu verbieten. Ich möchte doch nur den letzten Wunsch meines Vaters erfüllen. Ist das sein Recht? Bestehen Möglichkeiten sich an eine andere Stelle oder Person zu wenden um diesen letzten Wunsch zu erfüllen?
ÜBer eine schnellsmögliche Information würde ich mich sehr freuen.

Zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid ausdrücken.

Ich weiß nicht, warum es der zuständige Pfarrer verweigert, die Urne während der Trauerfeier in der Kirche zu belassen. Haben Sie Ihn einmal nach dem Grund gefragt?
Aus seelsorgerlichen Gründen ist auf jeden Fall vieles möglich, auch wenn es gegen Beschlüsse des Kirchenvorstandes oder gegen Kirchenrecht steht. In Ihrem Fall - Sie wollen den letzten Willen Ihres Vaters achten - könnte seelsorgerlich argumentiert werden.
Sie könnten auch in der (Nachbar-)Gemeinde anfragen, in der die Urne einen Platz in der Kirche bekommt, ob sie die Trauerfeier durchführen würde. Sie benötigen dazu das Dimissoriale Ihres zuständigen Pfarrers, die es Ihnen erlaubt, in einer anderen als der eigenen Kirchengemeinde die Trauerfeier durchführen zu lassen. Ihren Wechsel in die Nachbargemeinde begründen Sie am besten seelsorgerlich.

Ich hoffe, Ihnen etwas weitergeholfen zu haben
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Elke Janoff

Freie Rednerin für Trauer- und Lebensfeiern
www.elke-janoff.de

Guten Tag,

lassen Sie mich zu Beginn zunächst mein Beileid ausdrücken.

Zur Sache: Dass der Pfarrer „beschlossen hat“ … habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht gehört. Normalerweise hat er sich mit dem Pfarrgemeinderat abzustimmen, auch wenn er hier eine gewisse Autoriät genießt. An dieser Stelle könnte sich die Beschlusslage in den Jahren geändert haben… Vielleicht macht es Sinn, den Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates zu kontaktieren und um (Auf-)Klärung zu bitten. Dass das Verbringen der Urne in die Kirche in den anderen Gemeinden wohl gestattet ist, macht mich stutzig. Hier wäre ein Anruf zur Klärung im Dekanat angebracht (bitte teilen Sie mir bei Gelegenheit die Begründung mit). Der Dekan hat Weisungsrecht. Ein gesetzlichen Ausschluss der Verbringung ist vermutlich zu verneinen, zumal es anderswo guter Brauch (!) ist.

Ich stelle mir -die Kirchenmitgliedschaft Ihres Vaters vorausgesetzt- die Frage: Warum muss es „in der Kirche“ sein? Ist dies bei Ihnen ortsüblich? Normalerweise (aber nicht immer) steht eine Friedhofskapelle zur Verfügung - und ist dem Ort der Beisetzung auch näher als die Kirche. Außer die Kirche ist vom Friedhof umgeben.
[Ich vermute, dass es um einen Ort im östlichen Süddeutschland geht.]

Ich hoffe sehr und wünsche Ihnen, dass dem Wunsche Ihres Vaters noch entsprochen werden kann.

[Im Falle einer Urnentrauerfeier sollte aber der Termindruck für die Klärung nicht entscheidend sein. Es sei denn, die Familie ist schon zu einem bestimmten Datum eingeladen.]