Ursprung Zitat

Welchen Ursprung hat das Zitat „Wer Recht fordert muss auch Recht pflegen“?

Wäre sehr dankbar für möglichst genaue und schnelle Antwort.

Danke!

Gruß
Möhrlibunny

Moin, Möhrlibunny,

Welchen Ursprung hat das Zitat „Wer Recht fordert muss auch
Recht pflegen“?

das sollte der sagen können, der diesen Spruch zitiert , der müsste nämlich die Quelle wissen. Oder ist das gar kein Zitat, sondern einfach ein Spruch wie „Wer essen will, soll auch arbeiten“?

Mir erschließt sich der Sinn des Spruches übrigens nicht. Jedermann darf sein Recht fordern; das Recht zu pflegen ist Pflicht des Staates.

Gruß Ralf

Hallo, Ralf,

Welchen Ursprung hat das Zitat „Wer Recht fordert muss auch
Recht pflegen“?

das sollte der sagen können, der diesen Spruch
zitiert , der müsste nämlich die Quelle
wissen.

„Wer Recht fordert, muss auch Recht pflegen“ ist in diversen Sprichwörtersammlungen aufgeführt, aber immer ohne Quellenangabe.

Eine Quelle - mit Erläuterung - gibt es für den ähnlichen Spruch „Wo einer Recht fordert, da soll er Recht pflegen“:

Wo der man recht vordert, da sal he rechtis phlegen unde helfen (Sachsenspiegel)
http://books.google.de/books?id=X88-yweXU60C&printse…

und http://www.operone.de/spruch/sprsearch.php?search=re… :

Wo einer Recht fordert, da soll er Recht pflegen. [RSpW]
Dies Sprichwort handelt von der Gegenklage und zeigt an, dass der Kläger mit wenig Ausnahmen vor demselben Gericht, bei dem er seine Klage angebracht hat, auch auf die Gegenklage sich einlassen müsse.

Gruß
Kreszenz

Hallo, Ralf,

Juristen und Sprichwörter - verträgt sich das? (Pardon, das
musste jetzt sein.)

hast Du denn noch nie den TV-Richter Hold gesehen? Der pflegt (no pun intended) seine Verhandlungen mit - mehr oder weniger passenden - Sprichwörtern zu schließen :wink:)

Mir ist die Erläuterung immer noch nicht geheuer,

Mir auch nicht. Meine Spekulation war, dass dieser Spruch aus dem Sachsenspiegel verstümmelt weitergegeben wurde, ohne dass man sich über seine ursprüngliche Bedeutung groß Gedanken machte. Klang halt gut.

unter
Rechtspflege versteht man doch wohl etwas anderes als die
Gegenklage: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspflege

Möglicherweise war der Begriff aber auch nicht immer so eng gefasst.

Bei Grimm findet sich unter „pflegen“ u. a. die Bedeutung
etwas zum gegenstand der pflege machen, sich fürsorgend womit befassen damit es wolstehe und gedeihe, etwas in aufsicht, in obhut haben oder nehmen, behüten, hegen
und
„er pflegte g e r e c h t i g k e i t (war gerecht) …“

Daraus ließe sich evtl. konstruieren: Wer Recht fordert, muss auch das Seine zur Wahrung, zum „Gedeihen“ des Rechts beitragen.

Gruß
Kreszenz

1 Like

Viele vielen Dank!
Ich will mich für das Studium zur Rechtspflegerin bewerben und dachte der Spruch passt ganz gut. Zwar haben Widerklagen nicht so unbedingt was mit Rechtspflege zu tun, aber in gewissem Sinne doch wieder. Ich will nur keinen Spruch in der Bewerbung verwenden dessen Ursprung ich nicht kenne und der dann am Ende vielleicht überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat.

Also nochmal danke euch allen für die Mühe!

Liebe Grüße
Möhrlibunny

Glaubwürdigkeit
Moin, Kreszenz,

„er pflegte g e r e c h t i g k e i t (war gerecht) …“

da kommen wir der Sache schon näher: Wer Recht sprechen will, der muss das Recht achten, sonst verleiert verliert er die Glaubwürdigkeit.

Da sollte sich eigentlich ein passendes, besser gesagt bekannteres Sprichwort finden lassen, aber mir fällt gerade nur die gegenteilige Form ein: Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen :frowning:

Gruß Ralf