Urteil des BGH III ZR 88/22 - Endgerätewahl Geschäftskundentarife

Hallo.
Ich hoffe, das Thema passt hier in den Bereich Recht und gehrt nicht evtl. doch in Mobilfunk oder ähnliches.

Ich frage mich, ob die Entscheidung des BGH sich nur auf Privatkundentarife oder sich automatisch auch auf o2 Business Kunden Tarife auswirkt. Konkret wurde Telefonica untersagt die Nutzung von stationären Routern zu verbieten.

In den AGB ist dieser Passus

"Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten
genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z.B. in stationären LTE-Routern). "

zwar nicht (mehr?) zu finden , jedoch in den Preislisten. Selbst in einer mit Stand 2024.

Ist das nun wirksam oder unwirksam?

Vielen Dank schon mal.

Beachte AGB und Leistungsbeschreibung (falls Telefonica das genau wie die Telekom in diese zwei Regelwerke teilt), der Rest ist egal.

Einem Geschäftskunden hat Telefonica vor zwei Wochen einen Mobilfunktarif als stationären Internetzugang angeboten - explizit als Festnetzersatz und „garantiert bis zu 300 Mbit/s“.
(Diese „Garantie“ sagt, das alles zwischen 0 und 299 Mbit/s vertragskonfotm ist. Jeden Morgen steht ein Dummer auf…)