Urteil des BVerfG zur 3%-Hürde bei EU-Wahl

Ach, jetzt plötzlich.

Nein, nicht plötzlich. Hättest Du das Urteil vollständig
gelesen, dann würdest Du das nicht behaupten. Das dies die
Aufgabe des Parlaments ist, hat das BVerfG niemals in Frage
gestellt.

Das Parlament kommt aber nun in die Situation, etwas nochmals und dabei zwangsläufig anders beurteilen zu müssen, ohne genauere Kriterien zu haben, nach der die Beurteilung stattfinden soll. Wie weit muss man runter gehen, damit die Hürde verfassungskonform ist? Wenn man eine Ein- oder Zwei-Prozent-Hürde wählt, fallen nominal auch viele Stimmen weg.

Übrigens ist es interessant/witzig, dass Du einerseits zwar
ein heftiger Gegner der EU bist, aber dieses Urteil so sehr
ablehnst wo es doch - wenn man der Interpretation einiger
Printmedien und Politiker folgen mag - die Bedeutung des
EU-Parlaments herabsetzen würde (was ich für völligen Unfug
halte).

Wenn europakritische Parteien nur Splitterparteien sind, bekommen sie nach dem Urteil nun vielleicht ein Mandat. Das ändert wenig. Es ist also wichtig, dass Kräfte wie die AfD höhere Stimmenanteile bekommen. Und dass die etablierten Parteien ebenfalls endlich von sich aus merken, dass das Brüsseler Diktat nichts erstrebenswertes ist.

Die natürliche Grenze und Selektion der vertretenen
Parlamentarier ergibt sich aus der Anzahl der Sitze. Insofern
kann sich nicht jeder selbst rein wählen. Mathematisch (ohne
Überhangmandate und derlei zweifelhaftem Kram) entscheidet das
Verhältnis erhaltener Stimmen/alle Stimmen über die zur
Verfügung stehenden Parlamentssitze.

Ja, es stehen aber nicht unbegrenzt viele Sitze zur Verfügung. Und die Sitze sind nicht teilbar, auch wenn die Grünen vor Jahren mal entsprechendes diskutiert haben. Also kommt man bei den Kleinparteien immer zu der Frage null oder einen Sitz. Es wird ja vermutlich nach d’Hondt ausgezählt. Und ab einer gewissen Stimmenzahl geht eine Kleinpartei dabei ohne Sitz aus. Da fallen nominal auch recht viele Stimmen weg. Ist das auch verfassungswidrig?

Nicht „trotz“ anders lautender Studien. Die Studien besagen
dies zahlenmäßig doch selbst.

Es wurden dir von vdmaster und mir nun wirklich mehrfach Hinweise und konkrete Links geliefert, die etwas anderes besagen. Wenn zwei Drittel unter den Muslimen die religiösen Gesetze als wichtiger erachten als die Gesetze des Landes, in dem sie Leben, also etwa unser Grundgesetz, dann ist das ein Warnzeichen. Außer für diejenigen, die sich eine religiös geprägte Gesellschaft wünschen.

Ich räume ja auch ein, dass es zum Beispiel in den USA einen nicht unerheblichen christlichen Fundamentalismus gibt. Das sollte man auch nicht verharmlosen. Nichtsdestotrotz zeigen sich die christlichen Kräfte bei uns in Westeuropa überwiegend aufgeklärt, und das ist eben ein Unterschied.

Unterscheiden muss man, und dies trifft sowohl für den
Islamist als auch die %-Hürde zu, ob -
Grundgesetzliches/Rechte Einzelner/Freiheiten anderer -
gewahrt werden oder nicht. Ich argumentiere bei beiden Themen
in die gleiche Richtung.

Nein, du lenkst ab. In dem einen Fall hältst du die angebliche Minderheit (die in Wirklichkeit gar keine Minderheit ist) für völlig unbedeutend. Im anderen Fall findest du es falsch, wenn die Stimmenanteile einer Minderheit im unteren Prozentbereich wegfallen.

Solange ich keine persönlich-unsachliche Vorwürfe/Angriffe/Beleidigungen hier lesen
muss, ist mir jeder Beitrag willkommen. Weshalb du meine Argumentationsweise
negativ findest, kann ich ehrlich gesagt nicht so recht verstehen.

Du hast hier auch jemanden verteidigt, der sich einen islamisch geprägten Staat wünscht. Für dich ist das alles normal. Was mich daran stört, ist, dass du dir die Realität so zurechtbastelst, wie du sie gerne hättest. So kann man aber nicht sachlich diskutieren.

Still, a man hears, what he wants to hear
and disregards the rest

Hallo!

Das Parlament kommt aber nun in die Situation, etwas nochmals
und dabei zwangsläufig anders beurteilen zu müssen, ohne
genauere Kriterien zu haben, nach der die Beurteilung
stattfinden soll. Wie weit muss man runter gehen, damit die
Hürde verfassungskonform ist? Wenn man eine Ein- oder
Zwei-Prozent-Hürde wählt, fallen nominal auch viele Stimmen
weg.

Das ist richtig und auch durchaus so beabsichtigt. Der BT muss lediglich eine Grenze finden, die die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Parlaments (BT oder EP) nicht quasi über Gebühr beeinträchtigt, so dass es nicht funktionsfähig wäre. Der springende Punkt ist doch, dass der BT hierbei geschlampert hat. Die haben sich eben gesagt: „okay, wenns sein muss, dann senken wir auf 3%“. Faktisch ist diese Grenze aber genauso unbegründet gewesen wie die vorigen 5%. Gerade weil es im EP bereits eine langjährige Erfahrung mit über 150 Parteien gibt und keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des EP erfolgte. Auch deswegen, weil das EP etwas anders funktioniert als der BT. Auch, weil es eben keine EU-weite, einheitliche Regelung gibt. Die Länder können von 0-5% jede Hürde festlegen. Nur höher darf sie gem. EU-Recht nicht ausfallen.

Somit hatte das BVerfG nur darüber zu befinden, ob - gem. der Begründung eines vorangegangenen Urteils - die neue 3%-Hürde nun die Chancengleichheit im Widerstreit mit der parlamentarischen Funktionsfähigkeit ausreichend wahrt. Und dies ist bzgl. des EP nicht der Fall.

Gruß
vdmaster

Und ab einer gewissen Stimmenzahl geht eine Kleinpartei dabei ohne Sitz aus. Da fallen nominal auch recht viele Stimmen weg. Ist das auch verfassungswidrig?

Der Unterschied liegt doch darin, dass derzeit eine bestimmte Anzahl von Stimmen von vornherein nicht gewertet werden. Es sei denn, man nötigt diese Wähler mit diesem System quasi zur Wahl einer der größeren Parteien, damit die Stimme nicht von vornherein verloren ist. Diesen real vorhandenen Effekt macht man sich zunutze, indem das kleinere Übel gewählt wird.

Wenn zwei Drittel unter den Muslimen die religiösen Gesetze als wichtiger erachten als die Gesetze des Landes, in dem sie Leben, also etwa unser Grundgesetz, dann ist das ein Warnzeichen.

Ich habe auch persönliche „Gesetze“ oder Regeln, die ich für wichtiger erachte als Gesetze. Weil sie meinen Lebensstil, meine Freiheiten, meine Lebensgestaltung direkt betreffen. Dass ich mich in gewissen gesetzlichen Rahmen bewegen muss, ist doch nur Nebensache. Ein paar Spielregeln, die andere schützen (nicht dass sich jemand jetzt verleiten lässt…).

Außer für diejenigen, die sich eine religiös geprägte Gesellschaft wünschen.

Das ist nicht unrechtens!

Du hast hier auch jemanden verteidigt, der sich einen islamisch geprägten Staat wünscht.

Hab ich das??? Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, wo ich dies getan habe.

Still, a man hears, what he wants to hear and disregards the rest

Wenn du meine Beiträge nochmals liest, wirst du feststellen, dass ich eben nicht andere(s) missachte.

Gruß
nasziv