Moin!
Das BVerfG ist eben so konzipiert, dass es keine Pattsituation geben kann. Aber auch Entscheidungen, die nicht einstimmig gefällt wurden, sind gültig.
Soweit Müller sich äußert, ist das sein ihm gegebenes Recht. Im fraglichen Passus aber geht er m.E. einen Tick zu weit.
Das BVerfG hat festgestellt:
- es gibt einen Widerstreit zwischen der Chancengleichheit (der Parteien bzw. Wahlstimmen)
und
- der Notwendigkeit eines funktionsfähigen Parlaments
Da es weder eine EU-weite Sperrklausel noch schlüssig nachvollziehbare Argumente für die Beibehaltung einer 3%-Sperrklausel gibt, ist das Recht auf Chancengleichheit in der konkret gegebenen Situation höher zu gewichten.
Es stellte ferner fest, dass es nicht Sache des BVerfG ist, eine Sperrklausel in ihrer Höhe festzulegen. Dies wäre Aufgabe des Parlaments. Die frei zu treffende parlamentarische Entscheidung könne jedoch nicht allein aus eigener Machtvollkommenheit des Parlaments erfolgen, da dies dazu führen könne, dass eine ungerechte Sperrklausel festgelegt werde, um die eigene Macht zu bewahren und Konkurrenz auszuschliessen ( ein Schelm, wer dies für möglich hält . Es reiche auch nicht aus, eine rein theoretische Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Parlaments festzulegen. Diese Beeinträchtigung müsse schon mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein. Ob dann eine konkret festgelegte Sperrklausel die Grundrechte wahre, läge wiederum in der Entscheidungsgewalt des BVerfG.
Zu Müller zurück: Hieraus meint Müller entnehmen zu können, dass die Freiheit der Parlamentsentscheidung damit durch Karlsruhe über Gebühr beeinträchtigt wäre? Eine etwas haarspalterische Sicht, zumal das BVerfG nur eine Kontrollinstanz ist, die auf Anruf tätig wird. Soll heissen, dass es schon jemanden geben müsse, der sich benachteiligt sieht.
Auf den Bundestag hat diese Entscheidung übrigens (vorläufig) keine Auswirkung, da
in diesem bislang nicht über 150 Parteien sitzen und er deswegen auch nicht auf eine gewisse Anzahl von Zeitperioden zurückgreifen könne, in denen diese hohe Anzahl von Parteien die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht beeinträchtigte.
Aber es wäre durchaus vorstellbar, dass vor oder nach der nächsten BT-Wahl die 5%-Hürde ebenfalls ins Wanken geraten wird. Mal schauen!
Gruß
vdmaster