Mein Mann hat einen Erbschaftsstreit verloren. Das Gericht hat nach Aktenlage geurteilt. Es wurden weder Zeugen, Beteiligte oder Anwälte gehört. Ist das rechtens? Kann man dagegen vorgehen? Im Urteil heißt es, dass keine höhere Instanz (Bundesgerichtshof) mehr angerufen werden kann. Ein Gutachter hat sich nicht festgelegt; kann das dann gegen einen verwendet werden? Da hätte es doch eigentlich einen Vergleich geben müssen! Oder gibt es im Fernsehen einen Ansprechpartner?
Vielen Dank!
Hallo Victoria,
in welcher Instanz wurde den entschieden?
Dein,
Ebenezer
Dem muss doch was voraus gegangen sein denn einfach so wird nicht nach Aktenlage entscheiden.
Vorgehen dagegen kann man indem man dagegen Beschwerde einlegt.
Zulässig wäre das nicht, aber es dürfte sich kaum so abgespielt haben.
Offensichtlich hat jemand eine Klage erhoben. Dass niemand „gehört“ wurde, ist also schon einmal falsch. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Klage dem Beklagten nicht zugestellt wurde, so dass dieser die Möglichkeit hatte, sich gegen die Klage zu verteidigen.
Zeugen muss das Gericht nur vernehmen, wenn eine Partei einen entsprechenden Beweis antritt und mit der Zeugenvernehmung die Wahrheit einer entscheidungserheblichen Tatsachenbehauptung geklärt werden soll. Ohne Beweisangebot wird im Zivilprozess kein Zeuge gehört.
Eine Entscheidung nach Aktenlage setzt voraus, dass in einem früheren Termin zur mündlichen Verhandlung auch wirklich verhandelt worden ist (§ 251a Abs. 2 S. 1 ZPO, ggf. in Verbindung mit § 331a Abs. 2 BGB).