Urteil zur Zahlung von Bereitschaft bei privater Pflege

Hallo,

der Staat hat es aber geregelt - und zwar im Arbeitszeitgesetz. Und er hatte gute Gründe dafür.

So,so, die Vertragsfreiheit kann also Ausbeutung jeglicher Art legitimieren?

Eine Pflegekraft hat also keine Ansprüche auf menschenwürdige und gesetzeskonforme Arbeitsorganisation?

Was ist das nur für eine menschenverachtende Argumentation.
Wer die Fachpresse verfolgt hat, konnte schon lange wissen, daß so ein Urteil kommen mußte. Die Rechtsakrobatik vieler Pflegedienste und Privatarbeitgeber in Sachen Arbeitszeit und bereitschaft war schon sehr lange sehr offensichtlich absurd.

&tschüß
Wolfgang

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Das gibt es schon seit ungefähr 500 Jahren.

Ob man es Spital, Augustinum oder Pflegeheim nennt, ist Geschmackssache.

Schöne Grüße

MM