Hallo,
ich bin der Meinung, dass im militärischen Bereich das
Zivilrecht keine Anwendung findet.
Hallo.
Was ist denn das nun für eine Notbremse?
Das ist keine Notbremse. Wir dürfen nicht alles aus Sicht unseres BGB ableiten, was international wesentlich ist. Unsere Luftwaffe ist in die NATO intgriert. Selbst dann also, wenn es dazu kommen sollte, dass ein Flugzeug von uns eine A-Bombe transportiert und abwirft, ist die A-Bombe nicht in Besitz des deutschen Staates.
Natürlich ist das kein Zivilrecht, aber der Sperrvertrag ist
auch kein „militärischer Bereich“ sondern ein internationales
Abkommen und da werden juristische Termini verwandt.
Das bestreite ich doch nicht. Ich bestreite nur, dass der Abwurf der A-Bombe durch ein dt. Flugzeug im Rahmen der NATO-Vereinbarungen etwas mit dem Sperrvertrag zu tun hat und der Sperrvertrag unserem Militär verbietet, eine A-Bombe zu transportieren und zu benutzen.
Dabei wird nichts klarer, wenn jeder sich den Bedeutungsumfang
der Begriffe nach eigenen Interessen zurechtschustert.
Das ist richtig. Aber alleine die Frage - darum ging es bei dem Ursprungsartikel - sich auf den Atomsperrvertrag zu stützen und somit grundsätzlich ein Verbot erkennen zu wollen, ist aus meiner Sicht in Verbindung mit dem NATO-Vertrag eben nicht gegeben.
Gruss Günter