US-Atombomben auf deutscher Luftwaffenbasis

ich bin der Meinung, dass im militärischen Bereich das
Zivilrecht keine Anwendung findet.

Hallo.
Was ist denn das nun für eine Notbremse?

Natürlich ist das kein Zivilrecht, aber der Sperrvertrag ist auch kein „militärischer Bereich“ sondern ein internationales Abkommen und da werden juristische Termini verwandt.

Dabei wird nichts klarer, wenn jeder sich den Bedeutungsumfang der Begriffe nach eigenen Interessen zurechtschustert.

Gruß
Werner

Hallo,

neben allem sonstigen, was schon gesagt wurde:
Die amerikaner bewachen ihre A-Waffen selbst. Die genannte amerikanische „Wartungstruppe“ umfasst nicht nur unbewaffnete Techniker. Das ist in erster Linie eine Sicherungstruppe - zu schrauben gibt’s da nämlich nicht viel.

Die Amerikaner werden wiederum von deutschen in der Außensicherung bewacht. Quasi zwei getrennte Sicherungszonen.
Die Amis passen auf, dass keine die Bomben betatscht
und die Deutschen passen auf, dass keiner die Amis beim Eierschaukeln stört.

Gruß
Werner

Hallo,
die Atomwaffen werden in den inneren Sperrkreisen von amerikanischen Soldaten bewacht, die äusseren Sperrkreise werden von BW bewacht. Ausserdem werden/wurden die Atomwaffen von Depot zu Depot gekarrt, damit „niemand“ wusste wo was war.
Gruss
Rainer

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Na, dann sind wir uns ja einig (owt)
.

Hallo,

ich bin der Meinung, dass im militärischen Bereich das
Zivilrecht keine Anwendung findet.

Hallo.
Was ist denn das nun für eine Notbremse?

Das ist keine Notbremse. Wir dürfen nicht alles aus Sicht unseres BGB ableiten, was international wesentlich ist. Unsere Luftwaffe ist in die NATO intgriert. Selbst dann also, wenn es dazu kommen sollte, dass ein Flugzeug von uns eine A-Bombe transportiert und abwirft, ist die A-Bombe nicht in Besitz des deutschen Staates.

Natürlich ist das kein Zivilrecht, aber der Sperrvertrag ist
auch kein „militärischer Bereich“ sondern ein internationales
Abkommen und da werden juristische Termini verwandt.

Das bestreite ich doch nicht. Ich bestreite nur, dass der Abwurf der A-Bombe durch ein dt. Flugzeug im Rahmen der NATO-Vereinbarungen etwas mit dem Sperrvertrag zu tun hat und der Sperrvertrag unserem Militär verbietet, eine A-Bombe zu transportieren und zu benutzen.

Dabei wird nichts klarer, wenn jeder sich den Bedeutungsumfang
der Begriffe nach eigenen Interessen zurechtschustert.

Das ist richtig. Aber alleine die Frage - darum ging es bei dem Ursprungsartikel - sich auf den Atomsperrvertrag zu stützen und somit grundsätzlich ein Verbot erkennen zu wollen, ist aus meiner Sicht in Verbindung mit dem NATO-Vertrag eben nicht gegeben.

Gruss Günter

Hi

irgendwie lese ich da immer nur „können“. Wo wird erwähnt das „wird“?

HH

Bei Wickipedia steht folgendes: "Die Sicherung der Waffen
obliegt der „Luftwaffensicherungsstaffel S Büchel“!!!
Also sind deutsche Soldaten ( auch ) für die Bewachung
zuständig! Oder seh ich was falsch.?

Bei Wikipedia steht viel. ;o)
Stell dir eine Kaserne vor, die von deutschen Soldaten bewacht wird. In dieser Kaserne gibt es eine gesonderte Sperrzone (eben die mit den Atomwaffen), die von amerikanischen Soldaten gesichert wird und in die nur ganz bestimmtes Personal rein darf - und nicht jeder x-beliebige, insbesondere nicht jeder x-beliebige Deutsche!

Na und? Das ändert nichts daran, das DEUTSCHE PILOTEN die
Tornados steuern und die Waffen ausklinken.

Ich sehe diesen Punkt hast du begriffen.

Gruß Andreas

Wenn ich das richtig verstehe, dann werden die A-Bomben nur im Spannungsfall in die WS3 gebracht, um sie möglichst schnell an die Flugzeuge und in die Luft zu kriegen, wenn man sie brauchen sollte. Im Normalfall sind sie nicht so nahe an den Flugzeugen untergebracht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das ist keine Notbremse. Wir dürfen nicht alles aus Sicht
unseres BGB ableiten, was international wesentlich ist. Unsere
Luftwaffe ist in die NATO intgriert. Selbst dann also, wenn es
dazu kommen sollte, dass ein Flugzeug von uns eine A-Bombe
transportiert und abwirft, ist die A-Bombe nicht in Besitz des
deutschen Staates.

auch festes Augen und Ohrenzuhalten ändert an den Tatsachen nichts. Glaubst du wirklich nur das deutsche Recht kennt die Unterscheidung von Besitz und Eigentum und in der Übersetzung des Vertagstextes hätten die gwürfelt ob sie nun Besitz oder Eigentum schreiben?
Die Bomben befänden sich in deutschem Besitz, soviel steht fest.

Das bestreite ich doch nicht. Ich bestreite nur, dass der
Abwurf der A-Bombe durch ein dt. Flugzeug im Rahmen der
NATO-Vereinbarungen etwas mit dem Sperrvertrag zu tun hat und
der Sperrvertrag unserem Militär verbietet, eine A-Bombe zu
transportieren und zu benutzen.

Wenn du den Sperrvertrag mit Hilfe von Verpflichtungen aus dem Nato-Vertrag aushebeln willst, hast du was in der Wertigkeit solcher Verträge nicht verstanden. Wenn überhaupt hat sich die Nato nach dem Sperrvertrag zu richten und nicht umgekehrt.
Natürlich könntes du nun behaupten die NATO sei ein eigenständiges Völkerrechtssubjekt und ihr Unterstellte Truppen wäre nicht mehr an die Jurisdiktion ihrer Herkunftsländer gebunden. Nur hat die NATO keine der internationalen Konventionen unterschrieben. Unter NATO-Befehl würde damit KEINE internationale Übereinkunft mehr für unsere Truppen gelten. Viel Spass!

Wie fändest du das, wenn die Mitglieder eines Geflügelzüchtervereines beschließen würden ihnen sei zur Abwehr des Fuchses selbstverständlich erlaubt alle die Waffen eines ihrer Mitglieder zu benutzen der einen Waffeschein hat (Kleiner Scherz).

Gruß
Werner

Guten Abend!

Was soll das??? Damit stehen diese US-Waffen indirekt unter
deutscher Kontrolle - und im Ernstfall fliegen deutsche
Tornados US-Atomwaffen ins Ziel!!! Gibt es nicht ein
sogenanter „Atomwaffensperrvertrag“, der der BRD ausdrücklich
den Besitz und Einsatz von Atomwaffen untersagt?

Die Details des Einsatzes von Nuklearwaffen sind in Vorschriften geregelt, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind, d.h. wir können hier lange rumrätseln. Fakt ist, dass auf deutschem Boden Atomwaffen gelagert werden und dass Haubitzen, Kurz- und Mittelstrecken- Raketen, sowie Jagdbomber diese Munitionsart ins Ziel bringen können und dass Offiziere der Bundeswehr bezüglich des Einsatzes „eigener“ Nuklearwaffen ausgebildet werden.

Rätseln wir also, wie der Ablauf ist:
Deutsche Soldaten können eine Atomgranate aus dem Depot abholen und für den Abschuss fertig machen. Sie benötigen von den Amerikanern oder Briten einen schriftlichen Auftrag und einen entsprechenden Code zur Scharfschaltung. Dann kann die Granate von einer deutschen Haubitze von deutschen Soldaten abgefeuert werden. Ende Rätselstunde.

MfG Gerhard Kemme

Rätseln wir also, wie der Ablauf ist:
Deutsche Soldaten können eine Atomgranate aus dem Depot
abholen und für den Abschuss fertig machen. Sie benötigen von
den Amerikanern oder Briten einen schriftlichen Auftrag und
einen entsprechenden Code zur Scharfschaltung. Dann kann die
Granate von einer deutschen Haubitze von deutschen Soldaten
abgefeuert werden. Ende Rätselstunde.

Hallo Gerhard,

ich habs mittlerweile Kapiert wie das mit den Atomwaffen in Deutschland abläuft. Das ändert aber alles nichts daran, das ich persönlich absolut nicht damit einverstanden bin. Es passt mir halt überhaupt nicht, das deutsche Jagdbomber, Panzer und Artillerie den Umgang und Einsatz mit Atomwaffen übt. Aber daran kann ich ( und der Sperrvertrag ) nichts ändern also können wir uns weitere Disskusionen sparen. Danke für alle die geantwortet haben.

gruß

Hallo,

ich glaube nicht, dass wir Beide zu einen Ergebnis kommen, das dem dient, was vereinbart ist, wenn A-Waffen zur Anwendung kommen müssen nach dem NATO-Vertrag. Vielleicht sollte man die KLeinigkeit einmal beachten, dass in diesem Fall die NATO die Befehlsgewalt über die Bomber übernimmt.

Gruss Günter

Hallo,

Ich weiß ehrlich gesagt nicht was du immer mit der Befehlsgewalt willst. Es geht um den Besitz! Wenn ich als Soldat unter der Befehlsgewalt meines Vorgesetzten ein Gewehr empfange, dann bin ich der Besitzer. Wenn die Angehörigen der Bundeswehr A-Waffen von den Amis empfangen, dann sind sie die Besitzer.
Auch unter Natokommando bleibt die BW die Deutsche Armee, oder ist sie das dann nicht mehr? Das dann außerdem noch auf deutschen Territorium. Da sag mir doch mal wer die A-Waffen unter den deutschen Tornados besitzt?
Die Amis können es nicht sein, die sind dann ja gar nicht in der Nähe.
Da Flugzeug und Soldaten völkerrechtlich eideutig Deutsche sind, wer soll hier der Besitzer sein außer den Deutschen?

Oder ziehst du in Zweifel das Angehörige deutscher NATO-Truppenkontingente Völkerrechtlich weiterhin Deutsche sind?

Wenn du das so machen willst, hast du auch das Problem, dass die NATO neben vielem Anderen die Genfer Konvention nicht unterschrieben hat. Die würde dann für NATO-Truppen auch nicht mehr gelten.
Noch mal: viel Spass.

Gruß
Werner