Hallo ecites,
das kommt in erster Linie darauf an, in welchem Beschäftigungsstatus das ganze abläuft. Der beste Ratgeber ist dafür jemand von der Krankenkasse.
Machen Sie einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht? Wohl eher nicht, das geht ja nur mit deutschem Arbeitgeber.
Der amerikanische Arbeitgeber beschäftigt Sie ja im Ausland. Dafür gibt es Vorschriften, ich meine im Entsendungsgesetz.
Aufgrund der wenigen Angaben kann ich auch nciht genauers sagen. Normalerweise werden Sie nach amerikanischen Recht beschäftigt, und können bis zu zwei Jahre hier nach amerikanischen Kritierien arbeiten.
Am besten mal die Krankenkasse ansprechen.
Bei Ihrer Konstellation kann es allerdings auch sein, dass, wenn das Ganze auf Dauer angelegt ist, sofort der „Beschäftiogungsort“ Deutschlnad, dann maßgeblich für dasS Sozialverischerungs- und das Arbeitsrecht ist. Dann laufen die Sozialabgaben auch gleich in Deutschland.
Fördergelder für z. B. Arbeitslose bekommt die Firma nur, wenn sie hier rechtlich ein Unternehmen gründet.
Neben den Krankenkasse erteilt auch die IHK gute Auskünfte