Hallo
ich hätte mal eine Frage. Man kann irgendwo nachlesen oder weiss jemand, ob die deutschen Behörden sowie die Mutter nach dem 2. Weltkrieg 1946 keine Chance hatten, eine Vaterschaftsanerkennung zu bewirken , weil die amerikanischen Besatzungssoldaten beschützt wurden. Bedeutet dies, dass den Soldaten die Post von den Behörden vorenthalten wurde und die Post somit dem Kindesvater niemals erreichte oder wurde der Kindesvater von der Behörde schon darüber informiert?
Hallo Derby20,
ich selbst weiß zwar keine Antwort, weiß aber, wo Du eine Antwort bekommst:
Wende Dich an die zuständige Regionalliste der Heimat- und Familienforscher. Die Übersicht, welche Regionallisten es alles gibt, findest Du hier:
http://list.genealogy.net/mm/listinfo
Eine Anmeldung kostet nichts, stell Deine Frage (aber bitte auch mit einem Dank am Ende und einer Verabschiedung), ich denke, dann bekommst Du ziemlich viele fundierte Antworten.
Viel Erfolg wünscht
Alexander
Alliierte Hohe Kommission Gesetz Nr. 6 vom, 11. 8. 1950
Man kann irgendwo nachlesen oder weiss jemand, ob die deutschen Behörden sowie die Mutter nach dem 2. Weltkrieg 1946 keine Chance hatten, eine Vaterschaftsanerkennung zu bewirken , weil die amerikanischen Besatzungssoldaten beschützt wurden.
Die „Befreier“ haben ihre Soldaten per Gesetz der Alliierten Hohe Kommission Nr. 6 vom, 11. 8. 1950 von jeglichen Alimentierungspflichten befreit. Wenn der Soldat sein Kind nicht freiwillig anerkannt hat, blieb es immer mit „Vater unbekannt“.
Meine Großmutter hatte keine Möglichkeit, den Vater ihrer Tochter herauszufinden.