USA - Deutschland - Kleidung Einführen

Hey :smile:

Ich weiß, diese Frage wurde schon ein dutzend Mal gestellt, aber sie ist jedes Mal dann doch leicht spezifisch (elektrokram, markenklamotten etc.) und passt nie völlig zu meiner Frage, von daher frag ich jetzt einfach mal.
Ich mache z.Z. ein Auslandssemester in den USA und war so ganz nebenbei gut shoppen. Nix Markenmäßiges (ok, eine Jeans für 40€ bei Calvin Klein), nur Sachen von Forever 21 (is mit H&M zu vergleichen, nur günstiger!) und so.
In wieweit achten die denn auf so was? Kennen die das überhaupt (mmh, sicherlich, was?)? Ich trag hier ja auch schon alles. Aber selbst mit diesen „normalen“ Klamotten komm ich vermutlich über die grenze. Bringt es was die Etiketten zu entfernen, die Sachen verknüllt in den Koffer zu tun oder ungewaschen (da müssen die dann durch beim Zollcheck :stuck_out_tongue:), denn die sachen sind dann 2/3 Monate alt und sehen hoffentlich noch nicht (ab-)getragen aus, sondern eben wie neu (gewaschen).
Ach und man muss nur zum zoll wenn man über der Grenze ist, hab ich das richtig verstanden? Und bei Elektroartikeln? Auch nur wenn drüber? Wollt mir vielleicht was für 60$ holen. Nix besonderes also.
Diese Grenze is frustrierend :frowning:

Die Grenze ist nicht frustrierend, nur weil du Kleidung kaufen möchtest.Sie schützt auch vor Drogen,schützt Tiere und unsere Gesundheit sowie den heimischen Markt.

Aber nun zu deiner Frage:

Als Flugreisende aus den USA hast du eine Freimenge von 430 €.
Das bedeutet, wenn deine Einkäufe den Wert von 430 € NICHT überschreiten ist die Einfuhr eingangsabgabenbefreit.Dann kannst du auch durch den grünen Kanal gehen, wenn du sonst nichts dabei hast, etwa Alkohol, Zigaretten etc.

Sollte der Wert höher sein, so musst du durch den roten Kanal gehen- zwingend- auch wenn keiner da steht. Du musst die Ware anmelden.Sollte der Wert überschritten werden, musst du eben nachversteuern.

Solltest du das Risiko lieben, so sei gesagt, dass du bei Verstößen mit empfindlichen Strafen rechnen musst.

MfG

Hallo,

im Internet kann man sich hier gut informieren. Bitte mal die Seite www.zoll.de aufrufen. Dann nach unten scrollen bis Urlaubszeit ist auch Reisezeit. Hier kann
man sich die Broschüre „Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll“ anschauen. Dort ist alles was man zu beachten hat beschrieben. Alle anderen Dinge die du beschreibst sind durchaus -allerdings auf eigenes Risiko- machbar.
Ich rate hiervon allerdings ab. Die Zollbeamten riechen doch sofort etwas wenn die Etiketten rausgeschnipselt sind. Wenn allerdings getragene Sachen dabei sind und man nicht unbedingt erkennen kann das sie aus US sind…das Risoko musst du selber einschätzen. Wenn die Freigrenze überschritten ist sollte man einfach die Sachen anmelden. Dazu bitte Quittungen bereithalten.

Gruss
Detlef

Hi!

Ich formuliere es mal so: Dein persönlicher Bedarf an Klamotten usw. ist natürlich zollfrei. Dazu gehört auch Umzugsgut (entsprechend deklariert und angemeldet natürlich).

Damit sollte alles gesagt sein :wink:.

Gruß Matze

Hallo,
grundsätzlich gilt die Freigrenze von EUR 300 auf Waren aller Art. Bzw. nach dem neuen Faltblatt vom Zoll bis EUR 430 für Flugreisende.

Am gescheitesten ist es wenn die Sachen getragen aussehen und du behaupten kannst diese bereits aus DE mitgenommen zu haben. Vielleicht ein paar neue Klamotten dabei mit Kaufbeleg, so dass du bei einer Kontrolle den Leuten vom Zoll wenigstens etwas schwarz auf weiss vorlegen kannst.

Bei Elektroartikeln ist es ein wenig anders. Hier bist du in der Pflicht nachzuweisen, die Sachen bereits in der EU gekauft zu haben. Und dies hättest du schon bei der Ausreise anmelden müssen. Die Freigrenze gilt allerdings für alle Artikel zusammen.

http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung…

Gruss,
Thomas

Hallo Vanessa

Da es sich um eine Einfuhr in den EU-Raum handelt, kann ich dir keine Auskunft geben.

Gruss
HaegarCH

Hallo,

für Eigengebrauch bis 430 EURO ist alles zollfrei. Darüber musst du Zoll zahlen. Siehe:

http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht_e…

Klaus

Zu den Klamotten sage ich mal nix. Es gab schon Leute die hatten zwei Hosen und zwei T-Shirts mit und sind zwei Wochen geblieben…

Kauf das Ding für 60$ und probier es aus!

Das Gesetz ist klar… für die Steuerbefreiung zu erlangen, muss eine Sache, die im Ausland erstanden wurde, mindesten 6 Monate in deinem Besitz sein und von dir getragen worden sein.
Sollte sie an der Grenze restriktiv kontrollieren, wirst du allenfalls beweisen müssen, wann du es gekauft hast. Kannst du den Gebrauch über 6 Monate (per kaufdatum auf Quittung) nicht nachweisen, kann der Zoll auf die Besteuerung bestehen und den Preis auch schätzen, sowie dich Büssen, falls du nichts angemeldet hast, da du böswillig die MWST umgehen wolltest. ok?
Melde es lieber an, und sage, dann ist der Zoll in der Regel kulanter, selbst wenn du vielleicht 50$ über der Wertfreigrenze liegst.
Zum Zoll kommst du nachdem du dein Gepäck entgegenommen hast und bist du dir nicht sicher über deine Anmeldepflicht oder bist du über der Wertfreigrenze MUSST du anmelden. Ich habe es vergessen ist nach der Grenze keine Entschuldigung aber auch da wird manchmal kontrolliert, ok? ;o) ja, auch im parkhaus ;o)

Hallo Vanessa,
leider kann ich deine Nachricht erst jetzt lesen und beantwort da ich im Umzugsstress war und noch keinen Zugang hatte :frowning: sorry
Also dazu kann ich dir leider nicht wirklich was sagen oder helfen. Ich weiß nur dass die Reisefreigrenze bei 430,00 EUR liegt. Sollten also deine (bis dahin noch ungetragenen Kleider) diesen Wert übersteigen, so musst du genaue „Buchführung“ machen. Alle Kaufbelege bei den Kleidern mitführen und diese am Besten auflisten und dann bei der Rückreise zum Zoll und diese anmelden und die Einfuhrabgaben leisten. Bei Elektroartikeln wirst du auf jeden Fall beim Durchleuchten auffallen, was ja bei den Kleidern nicht der Fall sein muss. Für alle im Drittland gekauften Elektroartikel undbedingt die Quittungen mitführen, egal wann gekauft, damit diese sofort zur Hand sind und vorgelegt werden können. Empfehlenswert wäre vorab einen Teil der E-Artikel per PAketdienst (DHL, FedEx) nach Hause zu schicken um bei der Einreise mehr „Luft“ bei der Wertgrenze zu haben.
Viele Grüße,
Hokuspokus

Hey :smile:

danke für deine Antwort :smiley:
Wenn die Klamotten schon getragen wurden, muss man sie also nicht angeben?? Ich trag momentan fast nur das neue Zeug :stuck_out_tongue: von daher wäre das ja ideal!

Ich hoffe du fühlst dich wohl in der neuen Wohnung/Haus/Apartment =D

lg, vanessa

Hallo Vanessa,
zum ersten Teil Deiner Anfrage werde ich mich nicht äußern. Es ist schon etwas dreist einen Zollbeamten nach Steuerhinterziehungstipps zu fragen…

Allgemein kann ich Dir aber sagen, dass Du eine Reisefreimenge von 430 Euro bei der Rückreise hast.
Wenn alles was Du in den USA gekauft hast (egal ob Klamotten oder Elektronik) insgesamt nicht mehr als 430 Euro wert ist, bleibt es für Dich abgabenfrei (grüner Ausgang am Flughafen).
Wenn die mitgebrachten Waren diesen Wert übersteigen musst Du den roten Ausgang nehmen. Für die Waren die den Wert übersteigen musst Du dann Einfuhrabgaben zahlen.
Wenn Du trotz steuerpflichtiger Waren (also über 430 Euro) durch den grünen Ausgang gehst ist das eine Straftat: Steuerhinterziehung.