Hallo,
vorweg: ich kann dir nur zur Einfuhr nach Deutschland Auskunft geben. Wie die Einfuhrbestimmungen von Mexiko aussehen kann ich dir leider auch nicht sagen.
Prinzipiell kann man ja Waren im Wert von 430€ nach
Deutschland einführen ohne dafür Abgaben zu entrichten. Wenn
die Reise also nur New York oder nur Mexiko beinhalten würde
hätte ich kein Problem.
Als Flugreisender darfst Du Waren bis zu einem Wert von 430 EUR abgabenfrei in die EU einführen. Es ist grundsätzlich kein Problem größere Warenwerte einzuführen, aber dann musst du am Flughafen den „roten Kanal“ nehmen und die Waren verzollen und versteuern.
Wenn du also 2 Tablet-PC’s und alle anderen Souvenirs in den 430 EUR unterbringen kannst (Nachweis über die Rechnungen - der Zoll kann diese als Beweise verlangen - und du bist in der Beweispflicht!) ist es kein Thema. Kommt es nicht hin musst du alles, was über den 430 EUR liegt, beim Zoll anmelden und verzollen+versteuern.
Dabei kann man jedoch nicht nur den rechnerisch über den 430 EUR liegenden Wert versteuern, sondern muss immer komplette Waren anrechnen. Wenn die Tablet-PC’S also jeweils 300 EUR kosten kannst du nur eins davon zollfrei einführen und hast noch 130 EUR für andere Waren frei. Der 2. Tablet-PC muss allerdings komplett verzollt und versteuert werden.
Was NICHT geht ist, den einen PC mit 300 EUR voll und den anderen mit anteiligen 130 EUR anzumelden, man kann nicht „halbe Geräte“ zollfrei einführen.
Der deutsche Zoll arbeitet nach dem Ursprungsland-Prinzip. Es ist also egal von woher du kommst, für die Verzollung ist entscheidend wo das Gerät gebaut wurde. Es kann also gut sein, das der Zollsatz für Tablet-PC’s aus China angewendet wird weil das Gerät dort hergestellt wurde.
Der Zoll betrachtet dich als „Zollbeteiligten“ und „Zollverpflichteten“. Das bedeutet leider, dass eine Beweislastumkehr stattfindet: wenn der Zoll bedenken an deinen Wertangaben hat, muss nicht der Zoll dir Nachweise liefern - sondern du musst dem Zoll Nachweise in Form von Rechnungen etc. bringen.
Wichtig ist deswegen, dass du die Rechnungen mitführst um bei Zweifeln des Zolls Papiere in der Hand zu haben.
Da ich aber von New York aus nach Mexiko einreise und auch von
dort aus zurückfliege kommen ja Zollbestimmungen auf mich zu.
Wie schon geschrieben, zu den US-amerikanischen Ausfuhr- und den mexikanischen Einfuhrbestimmungen kann ich dir leider nichts sagen.
Als Orientierung würde ich mir aber mal die Bestimmungen, die auch bei Ein-/Ausreise aus der / in die EU gelten, ansehen. Falls es keine Sonderregelungen beim Grenzübertritt ausgerechnet zwischen den USA und Mexiko gibt, gelten hier die gleichen Bestimmungen, die auch gelten, wenn du von hier kommst oder hierher ausreisen würdest.
Dort steht, dass ich max. 1 Computer (vermutlich somit auch 1
Tablet) einführen darf. Da ich aber mein Netbook zur
Bildersicherung auch mitnehmen will, wird das schon mal ein
erstes Problem.
Auch hier wieder mein Hinweis für Reisen aus/in die EU: du kannst entweder die Kaufrechnung des Geräts mitführen um einen Nachweis darüber zu haben, dass du dieses Netbook bereits bei der Ausreise mitgenommen hattest. Am Besten steht dann sogar die Seriennummer mit dabei damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Alternativ kannst du vor der Abreise zum Zollamt gehen und dort eine sog. Nämlichkeitssicherung durchführen lassen. Auf dem Formular notiert der Zoll die Seriennummer und/oder andere unverwechselbare Merkmale des Geräts. Bei der Wiedereinreise kannst du dann die Bescheinigung vorlegen und es gibt kein Problem.
Normalerweise gibt es bei erkennbar älteren, benutzten Geräten keine Probleme. Um aber auf Nummer Sicher zu gehen oder bei einem neuwertigen Gerät wären die oben vorgeschlagenen Maßnahmen angeraten.
Das deutlich größere ist jedoch dass man max. Waren im Wert
von 300 US$ einführen darf. Bei allem darüber müssen 16%
Pauschaltax gezahlt werden.
Immer noch besser als z. B. ein Paketversand nach Deutschland, bei dem neben den Versandkosten allein schon 19% Einfuhrumsatzsteuer anfallen würden - und das auf Warenwert UND Versandkosten.
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- Und das ist die wichtigste Frage -
Da ich in der Durchreise bin - Kriege ich diese gezahlten
Steuern bei der Ausreise aus Mexiko zurück?
Du könntest eventuell versuchen die amerikanische Umsatzsteuer erstattet zu bekommen wenn du anhand z. B. des Flugtickets nachweist, dass du die Geräte nicht im Inland nutzen, sondern ausführen wirst. Wie das genau funktioniert (ist AFAIK auch je nach Bundesstaat unterschiedlich) kann ich dir aber nicht erklären, habsch keine Erfahrungen mit.
Offizielle Informatioenen darüber suche ich, kann ich aber
nicht finden. Das Mexikanische Konsulat hat keine Ahnung (habe
angerufen und empfohlen bekommen mal beim Zoll in New York
nachzufragen weil die mehr Kontakt mit Mexiko haben. Hallo!?)
und beim Flughafen kann man nicht anrufen weil die einem lt.
Homepage nur auf spanisch Auskunft geben und auch nicht über
Zoll oder Abflugzeiten.
Ein Zollamt in Mexiko habe ich auch angerufen, dort sprach
aber keiner englisch bzw. nach 10 Minuten Warteschleife
(=7,90€!) habe ich aufgegeben.
Ich würde mal ganz einfach behaupten, dass du dir einfach die Ein- und Ausfuhrbestimmungen der USA und Mexikos anschaust, weil das sind die maßgeblichen Regeln. Das kannst du relativ problemlos auch von hier aus herausfinden. Ich weiß zwar nicht, ob es beim Grenzübertritt zwischen den USA und Mexiko Sonderregelungen gibt. Aber das kann man vielleicht in Reiseportalen etc. herausfinden.
Ansonsten sind die Zollbehörden der Länder, in die du ein- oder ausreisen willst, zuständig. Der Zoll in New York wird dir allerdings nicht die Einreisebestimmungen von Mexiko erklären, sondern nur die in die USA - logisch eigentlich. Da würde ich nach „normalem Menschenverstand“ vorgehen und mich nicht durch widersprüchliche Aussagen verwirren lassen, sondern denjenigen als maßgeblichen Ansprechpartner sehen, der schon vom ersten Anschein her zuständig sein wird.
Grüße
MecFleih
PS: nicht ganz dein Thema, aber zur Vertiefung: FAQ zum Import in die EU - /t/faq-zoll-und-import/4873917