USA -> Mexiko -> D - Zoll

Hallo zusammen,

es ist nicht so, als dass ich mich nicht schon versucht hätte zu informieren, aber irgendwie komme ich nicht weiter.

Worum gehts?
Ich reise in einem Monat in die USA (New York) und bin danach für 9 Tage in Mexiko bevor ich die Heimreise nach Deutschland antrete.

Allerdings möchte ich in New York aufgrund des Dollarkurses ein wenig shoppen und wahrscheinlich 2 Tablet PC kaufen.

Prinzipiell kann man ja Waren im Wert von 430€ nach Deutschland einführen ohne dafür Abgaben zu entrichten. Wenn die Reise also nur New York oder nur Mexiko beinhalten würde hätte ich kein Problem.

Da ich aber von New York aus nach Mexiko einreise und auch von dort aus zurückfliege kommen ja Zollbestimmungen auf mich zu.
Diese habe ich auch bereits in Form einer FAQ gefunden bzw. empfohlen bekommen:
http://www.holidaycheck.de/redirect.php?uri=http%3A%…

Dort steht, dass ich max. 1 Computer (vermutlich somit auch 1 Tablet) einführen darf. Da ich aber mein Netbook zur Bildersicherung auch mitnehmen will, wird das schon mal ein erstes Problem.

Das deutlich größere ist jedoch dass man max. Waren im Wert von 300 US$ einführen darf. Bei allem darüber müssen 16% Pauschaltax gezahlt werden.

Nun meine Fragen

  1. Gilt das wirklich so wie ich es verstanden habe? Kann ich Netbook und 2 Tablet PCs einführen und muss ich wenn diese mehr als 300 US$ Wert sind (sind sie) für den Betrag darüber 16% Steuern entrichten?
    • Und das ist die wichtigste Frage -
      Da ich in der Durchreise bin - Kriege ich diese gezahlten Steuern bei der Ausreise aus Mexiko zurück?

Offizielle Informatioenen darüber suche ich, kann ich aber nicht finden. Das Mexikanische Konsulat hat keine Ahnung (habe angerufen und empfohlen bekommen mal beim Zoll in New York nachzufragen weil die mehr Kontakt mit Mexiko haben. Hallo!?) und beim Flughafen kann man nicht anrufen weil die einem lt. Homepage nur auf spanisch Auskunft geben und auch nicht über Zoll oder Abflugzeiten.
Ein Zollamt in Mexiko habe ich auch angerufen, dort sprach aber keiner englisch bzw. nach 10 Minuten Warteschleife (=7,90€!) habe ich aufgegeben.

Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen!?

Besten Dank
Grüße
Daniel

Hallo!

Hiesige Zollspezialisten werden dir nur exakte Auskunft über hiesige Gebräuche geben können. Du brauchst einen Mexikaner, kannst es ja mal hier probieren: http://domino.expeditors.com:8080/Office/Locator.asp…

Sollte aber das mexikanische System einigermaßen wie das Unsrige funktionieren, wovon ich ausgehe, sollte es kein großes Problem sein, deine Geräte im Pass eintragen zu lassen. Du bist Transit-Reisender, du wirst in Mexiko nur abgabenpflichtig, wenn du etwas verkaufen würdest.

Ich würde abwarten ob ich vom Zoll angesprochen werde und dann wahrheitsgemäß alles angeben.

fg
N

Hallo,

vorweg: ich kann dir nur zur Einfuhr nach Deutschland Auskunft geben. Wie die Einfuhrbestimmungen von Mexiko aussehen kann ich dir leider auch nicht sagen.

Prinzipiell kann man ja Waren im Wert von 430€ nach
Deutschland einführen ohne dafür Abgaben zu entrichten. Wenn
die Reise also nur New York oder nur Mexiko beinhalten würde
hätte ich kein Problem.

Als Flugreisender darfst Du Waren bis zu einem Wert von 430 EUR abgabenfrei in die EU einführen. Es ist grundsätzlich kein Problem größere Warenwerte einzuführen, aber dann musst du am Flughafen den „roten Kanal“ nehmen und die Waren verzollen und versteuern.

Wenn du also 2 Tablet-PC’s und alle anderen Souvenirs in den 430 EUR unterbringen kannst (Nachweis über die Rechnungen - der Zoll kann diese als Beweise verlangen - und du bist in der Beweispflicht!) ist es kein Thema. Kommt es nicht hin musst du alles, was über den 430 EUR liegt, beim Zoll anmelden und verzollen+versteuern.

Dabei kann man jedoch nicht nur den rechnerisch über den 430 EUR liegenden Wert versteuern, sondern muss immer komplette Waren anrechnen. Wenn die Tablet-PC’S also jeweils 300 EUR kosten kannst du nur eins davon zollfrei einführen und hast noch 130 EUR für andere Waren frei. Der 2. Tablet-PC muss allerdings komplett verzollt und versteuert werden.
Was NICHT geht ist, den einen PC mit 300 EUR voll und den anderen mit anteiligen 130 EUR anzumelden, man kann nicht „halbe Geräte“ zollfrei einführen.

Der deutsche Zoll arbeitet nach dem Ursprungsland-Prinzip. Es ist also egal von woher du kommst, für die Verzollung ist entscheidend wo das Gerät gebaut wurde. Es kann also gut sein, das der Zollsatz für Tablet-PC’s aus China angewendet wird weil das Gerät dort hergestellt wurde.

Der Zoll betrachtet dich als „Zollbeteiligten“ und „Zollverpflichteten“. Das bedeutet leider, dass eine Beweislastumkehr stattfindet: wenn der Zoll bedenken an deinen Wertangaben hat, muss nicht der Zoll dir Nachweise liefern - sondern du musst dem Zoll Nachweise in Form von Rechnungen etc. bringen.

Wichtig ist deswegen, dass du die Rechnungen mitführst um bei Zweifeln des Zolls Papiere in der Hand zu haben.

Da ich aber von New York aus nach Mexiko einreise und auch von
dort aus zurückfliege kommen ja Zollbestimmungen auf mich zu.

Wie schon geschrieben, zu den US-amerikanischen Ausfuhr- und den mexikanischen Einfuhrbestimmungen kann ich dir leider nichts sagen.

Als Orientierung würde ich mir aber mal die Bestimmungen, die auch bei Ein-/Ausreise aus der / in die EU gelten, ansehen. Falls es keine Sonderregelungen beim Grenzübertritt ausgerechnet zwischen den USA und Mexiko gibt, gelten hier die gleichen Bestimmungen, die auch gelten, wenn du von hier kommst oder hierher ausreisen würdest.

Dort steht, dass ich max. 1 Computer (vermutlich somit auch 1
Tablet) einführen darf. Da ich aber mein Netbook zur
Bildersicherung auch mitnehmen will, wird das schon mal ein
erstes Problem.

Auch hier wieder mein Hinweis für Reisen aus/in die EU: du kannst entweder die Kaufrechnung des Geräts mitführen um einen Nachweis darüber zu haben, dass du dieses Netbook bereits bei der Ausreise mitgenommen hattest. Am Besten steht dann sogar die Seriennummer mit dabei damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Alternativ kannst du vor der Abreise zum Zollamt gehen und dort eine sog. Nämlichkeitssicherung durchführen lassen. Auf dem Formular notiert der Zoll die Seriennummer und/oder andere unverwechselbare Merkmale des Geräts. Bei der Wiedereinreise kannst du dann die Bescheinigung vorlegen und es gibt kein Problem.

Normalerweise gibt es bei erkennbar älteren, benutzten Geräten keine Probleme. Um aber auf Nummer Sicher zu gehen oder bei einem neuwertigen Gerät wären die oben vorgeschlagenen Maßnahmen angeraten.

Das deutlich größere ist jedoch dass man max. Waren im Wert
von 300 US$ einführen darf. Bei allem darüber müssen 16%
Pauschaltax gezahlt werden.

Immer noch besser als z. B. ein Paketversand nach Deutschland, bei dem neben den Versandkosten allein schon 19% Einfuhrumsatzsteuer anfallen würden - und das auf Warenwert UND Versandkosten.

    • Und das ist die wichtigste Frage -
      Da ich in der Durchreise bin - Kriege ich diese gezahlten
      Steuern bei der Ausreise aus Mexiko zurück?

Du könntest eventuell versuchen die amerikanische Umsatzsteuer erstattet zu bekommen wenn du anhand z. B. des Flugtickets nachweist, dass du die Geräte nicht im Inland nutzen, sondern ausführen wirst. Wie das genau funktioniert (ist AFAIK auch je nach Bundesstaat unterschiedlich) kann ich dir aber nicht erklären, habsch keine Erfahrungen mit.

Offizielle Informatioenen darüber suche ich, kann ich aber
nicht finden. Das Mexikanische Konsulat hat keine Ahnung (habe
angerufen und empfohlen bekommen mal beim Zoll in New York
nachzufragen weil die mehr Kontakt mit Mexiko haben. Hallo!?)
und beim Flughafen kann man nicht anrufen weil die einem lt.
Homepage nur auf spanisch Auskunft geben und auch nicht über
Zoll oder Abflugzeiten.
Ein Zollamt in Mexiko habe ich auch angerufen, dort sprach
aber keiner englisch bzw. nach 10 Minuten Warteschleife
(=7,90€!) habe ich aufgegeben.

Ich würde mal ganz einfach behaupten, dass du dir einfach die Ein- und Ausfuhrbestimmungen der USA und Mexikos anschaust, weil das sind die maßgeblichen Regeln. Das kannst du relativ problemlos auch von hier aus herausfinden. Ich weiß zwar nicht, ob es beim Grenzübertritt zwischen den USA und Mexiko Sonderregelungen gibt. Aber das kann man vielleicht in Reiseportalen etc. herausfinden.

Ansonsten sind die Zollbehörden der Länder, in die du ein- oder ausreisen willst, zuständig. Der Zoll in New York wird dir allerdings nicht die Einreisebestimmungen von Mexiko erklären, sondern nur die in die USA - logisch eigentlich. Da würde ich nach „normalem Menschenverstand“ vorgehen und mich nicht durch widersprüchliche Aussagen verwirren lassen, sondern denjenigen als maßgeblichen Ansprechpartner sehen, der schon vom ersten Anschein her zuständig sein wird.

Grüße

MecFleih

PS: nicht ganz dein Thema, aber zur Vertiefung: FAQ zum Import in die EU - /t/faq-zoll-und-import/4873917

Hallo,

Hiesige Zollspezialisten werden dir nur exakte Auskunft über
hiesige Gebräuche geben können.

Stimmt. :smile:

Sollte aber das mexikanische System einigermaßen wie das
Unsrige funktionieren, wovon ich ausgehe, sollte es kein
großes Problem sein, deine Geräte im Pass eintragen zu lassen.
Du bist Transit-Reisender, du wirst in Mexiko nur
abgabenpflichtig, wenn du etwas verkaufen würdest.

Das denke ich auch. In der EU gibt es dafür spezielle Zollverkehre wie z. B. die „Vorrübergehende Verwendung“, mit denen man Geräte, die wieder ausgeführt werden, abgabenfrei importieren kann. Wichtig ist, dass die Ware dann ordnungsgemäß ausgeführt wird und das Verfahren wieder geschlossen wird. Dazu müssen ggf. die Einfuhrgebühren hinterlegt werden, die aber wieder erstattet werden wenn das Verfahren korrekt geschlossen wird bei Ausfuhr der Ware.

Ich würde abwarten ob ich vom Zoll angesprochen werde und dann
wahrheitsgemäß alles angeben.

Das würde ich eher nicht machen. Wenn es nämlich so läuft wie hier in der EU ist der Zollbeteiligte und Zollverpflichtete in einer „Bringschuld“. Es ist wie beim Schwarzfahren: man wird, wenn der Kontrolleur kommt, nicht mit der Ausrede „man hat mich schließlich ohne Fahrkarte einsteigen lassen“ durchkommen.

Gruß,

MecFleih

Hallo,
wie Du die Ware in Mexiko anmelden musst kann ich Dir auch nicht sagen. Aber warten ob Du vom Zoll angesprochen wirst kannst Du nicht, da man vor der Einreise einen Zettel ausfüllen muss auf dem man angeben muss ob man was zu verzollen hat. Somit wird also jeder angesprochen. Wenn Du ihn nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt hast und wirst dann durchsucht, hast Du schlechte Karten.
Am Zoll muss man durch eine Schleusse und einen Knopf betätigen. Geht die Grüne Lampe an kann man durch gehen. Bei Rot wird das Gepäck durchsucht. Ob rot oder grün is angeblich Zufall.

Gruß
Charro

Lohnt sich der Aufwand überhaupt?
Hi Daniel,

auch wenn der Dollarkurs derzeit günstig ist: Hast Du mal nachgerechnet, ob sich der Import der ipads (und der ganze Aufwand) überhaupt richtig lohnen würde?

  • Beim Einkauf in den meisten US-Bundesstaaten fallen bis zu weitere 10 Prozent Umsatzsteuer an
  • Du müsstest mind. 17,5 Prozent vom Warenwert Einfuhrtarif zahlen
  • dazu noch jeweils ein deutsches Netzteil kaufen
  • und hättest unklare Garantiebestimmungen - Was tun, wenn das ipad kaputt geht?

Lies doch mal diesen Artikel, da werden die Kosten genau gegeneinander aufgewogen.
Übrigens auch sehr interessant ist die Variante mit der Einreise über England. Siehe in dem Artikel die Überschrift „EU-ngereimtheiten“

http://www.macnews.de/ipad/ipad-2-aus-den-usa-was-ma…

Viele Grüße
Stefanie

Hallo Stefanie,

Tablet ist ja nicht gleich iPad… :wink:
Wenn überlege ich ein HP Touchpad (wenns gut läuft 99 US$ und ein Android Tablet ~350US$) zu kaufen. Damit wäre ich unter den 430€ und hätte in Deutschland kein Problem. Da die Geräte zudem für den Privatgebrauch sind und ich sie somit billiger kriegen würde lohnt es sich in jedem Fall.

Bzgl. der Garantie bieten manche Hersteller diese weltweit an und ein Netzteil kostet wirklich nicht die Welt :wink:

Grüße
Daniel

Hi,

danke für Deine Antwort. Da ich unter den 430€ bleiben möchte (weil es sich sonst dann wirklich nicht lohnt und die Nachteile des Imports überwiegen würden) kommt für mich nur die Freigrenze in Betracht.
Interessant waren Deine Informationen dennoch. Danke.

Gruß
Daniel

Hi,

so denke ich auch bzw. das war ja meine eigentliche Frage. Die 16% werde ich wohl zahlen müssen wenn ich alles offiziell mache, würde halt nur gern die Bestätigung von jemandem haben der sich auskennt dass ich diese auch wiederkriege. Ansonsten lasse ich die Nummer nämlich bleiben weil es sich dann nicht mehr wirklich lohnt.

Was ist das genau für ein Ansprechpartner den Du mir da genannt hast?

Danke
Grüße
Daniel