USA: welche Verjährungsfrist bei Vergewaltigung? (Fall Polanski)

USA: welche Verjährungsfrist gilt dort bei Vergewaltigung? (Fall Polanski als aktuelles Beispiel)

Hi.

Die Fristen sind sehr unterschiedlich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Meines Wissens nach schwanken sie zwischen 10 und 36 Jahren.
Der Fall „Polanski“ (1977) sollte demnach in jedem Fall verjährt sein.
Leider.
Warum das oberste polnische Gericht dem Gesuch des Generalstaatsanwalts nicht folgt, kann wohl niemand sagen.

Hallo

Das Beispiel passt nicht zur Frage, da die Sache wohl deswegen noch nicht verjährt ist, weil Polanski vor der Urteilsverkündigung ins Ausland geflohen ist.

Übrigens würde man in Deutschland zu der Sache nicht Vergewaltigung, sondern Kindesmissbrauch o.ä. sagen. Gewalt in dem Sinne hat nicht stattgefunden, aber das Mädchen war erst dreizehn, und schön war es wohl nicht für sie. Noch wesentlich schlimmer fand sie aber wohl den jahrelangen Presserummel hinterher, und dass diese Geschichte immer und immer wieder ausgegraben wird. - Auch so ein Fall, wo es die Eltern wahrscheinlich hinterher bedauert haben, die Sache angezeigt zu haben.

Viele Grüße

[quote=„Simsy_Mone, post:3, topic:9397380“]
Und das ist auch belegbar, oder?

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Hallo,

bezogen auf Polanski gibt es IMHO/IANAL keinerlei Verjährung, weil das Verfahren bereits eröffnet wurde.
Vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78c.html ggf. auch 78b.

Ich glaube nicht, dass das in den USA sonderlich abweichend geregelt ist.

Gruß
vdmaster

Weshalb haben die USA dann zuletzt 2015 einen Auslieferungsantrag gestellt?

Was denn?

FAlls du meinst, dass sich das Opfer durch den Presserummel etc. beeinträchtig fühlt, dann gibt es dazu mindestes ein Interview mit ihr selbst, ein Fernsehinterview bei „Good Morning, America“.

Hier ein Bericht:

Schnellübersetzung:
Was ich will, ist, dass die Leute wissen, dass sie nicht verstehen, was passsiert ist.

Sie verstehen nicht, wie schlecht die Justiz damit umgegangen ist, das Fehlverhalten, das beim ersten Verfahren stattfand, und dass die Situation ausgenutzt wurde, um Richter oder District-Staatsanwälten zu dienen.

Diese Sachen haben mir wesentlich mehr geschadet, als Polanski es jemals getan hat."

Danach gefragt, warum sie nicht wollte, dass man es Vergewaltigung nennen würde, sagte sie: "Nunja, es war (eine Vergewaltigung), weil ich erst 13 war. Aber her beabsichtigte nicht, mir weh zu tun, er dachte es sei so in Ordnung und ich war einfach verängstigt und es war schrecklich.

Aber es war nicht so schrecklich, wie die Zeugenaussage vor der Grand Jury, es war nicht so schrecklich, wie meine Söhne durch Paparazzi traumatisiert zu erleben…

Man sollte durch das Gericht nicht mehr verletzt werden, als es durch das Verbrechen geschehen ist."

„Damals hatte ich Schwierigkeiten, mich selbst zu überzeugen, dass es falsch war, weil ich dachte, dass niemand verletzte worden war. Später habe ich es dann verstanden.“

Sie erzählt auch noch, wie unvorbereitet sie die Wiederaufnahme getroffen hat, und dass sie und ihre Familie dadurch traumatisiert worden ist.

Grüße
Siboniwe

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Hallo,

das Verfahren ist seinerzeit eröffnet worden, obwohl Frau Geimer ihre Anzeige zurückzog.

Vielleicht wollte sie nicht ein weiteres Mal Opfer der öffentlichen Meinung in den USA werden, die – um es vorsichtig auszudrücken – von Bigotterie geprägt ist.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider